1.4
Sicherheitshinweise für den Betreiber
1.4.1 Allgemeines
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Transport, Montage
und Wartung zu beachten sind.
Es sind nicht nur die unter Abschnitt 1 - Sicherheitsanweisungen aufgeführten,
allgemeinen Hinweise zu beachten, sondern auch die unter den folgenden
Hauptpunkten genannten speziellen Sicherheitshinweise.
1.4.2 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Bedienungs- und Wartungsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die
bei Nichtbeachtung Gefährdungen für Personen hervorrufen können, sind mit dem
allgemeinen Gefahrensymbol
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Anlage und deren
Funktion hervorrufen können, ist das Wort
ACHTUNG!
eingefügt.
Direkt an der Station angebrachte Hinweise (Aufkleber) müssen unbedingt beachtet
und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
1.4.3 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau
geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist
dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag des
Betreibers der Anlage durch den Hersteller/Lieferer erfolgen. Des Weiteren ist vom
Betreiber sicherzustellen, dass die Materie vom Personal verstanden und danach
vorgegangen wird.
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