Bedienungsanleitung
für Radiante 30/57 K ECOplus
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbeschaffenheit, Ver-
arbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit des
Warmluftkamins gewähren zu können. Allerdings gehört dazu auch,
dass Sie vor Inbetrieb-nahme alle aufgeführten Punkte genauestens
beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schornstein
sollte einen Mindestquerschnitt von 254 cm
nicht überschreiten.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert wer-
den.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende Verbren-
nungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen. Kaminein-
sätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
Nennwärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
Abb. A
min. 80cm Abstand
zu brennbaren
Bauteilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
haben, jedoch max. 400 cm
2
2
Grundfläche aufgestellt
2
Raumvolumen pro 1 kW
3
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß
zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen be-
stehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten. Ungeeignete
Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender Estrich, sowie Est-
rich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art müssen durch Zement-
Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht werden. Dabei muss außerdem
beachtet werden, dass zwischen Zement-Estrich und Betondecke keinerlei (!)
Versorgungsleitungen (Trittschall- oder Wärmedämmung, Elektro-
leitungen etc.) verlegt sind. Der Verbundestrich muss in der Grö-
ße des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie drin-
gend darauf, dass zwischen dem Verbundestrich und dem
schwimmenden Estrich eine Bewegungsfuge angeordnet ist.
Alternativ kann eine Lastverteilungsplatte mit Estrichdrehstützen instal-
liert werden. Beachten Sie hierzu bitte die ausführlichen Hinweise in der
Aufbauanleitung.
1.9.
Zwischen
Feuerraumöffnung
len (Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein
Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der Feuer-
stelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Folgende Grö-
ßen müssen nach vorn gemessen eingehalten werden: Sockelhöhe zu-
zügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm. Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zu-
zügl. 20 cm, gesamt mindestens 30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein,
Kunststein und evtl. auch Metall bieten sich als geeignete Materialien an
(Abb. A).
1.10. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau fremder
Bauteile manipuliert werden.
• Als geeignete Brennstoffe empfehlen wir harzarmes, natur-
belassenes Scheitholz mit einer Restfeuchte von max. 20 %
Wassergehalt und Braunkohlebriketts. Die maximale Aufgabe-
menge pro Stunde beträgt bei Scheitholz 2,5 kg (ca. 3-4 Scheite
von mittlerer Güte in 25 cm Länge), und bei Braunkohlebriketts ma-
ximal 2,5 kg (ca. 4 Stück). Harzreiches Holz (Fichte, Kiefer, Tan-
ne) darf nur bei geschlossenem Feuerraum verbrannt werden!
Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Bundes-Immisionsschutzge-
setzes zu beachten!
• Verbrennen Sie keine Abfälle, besonders keine Kunststoffe!
In den Abfallmaterialien sind Schadstoffe enthalten die dem Heizeinsatz,
dem Schornstein und der Umwelt schaden. Die Verbrennung
von Hausmüll ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten!
Beschichtete Holzreste, sowie Spanplatten dürfen auf keinen
Fall verfeuert werden. Durch die Verfeuerung ungeeigneter Brennstoffe
kann sich Glanzruß im Schornstein bilden, der einen Schornsteinbrand
zur Folge haben kann. Im Fall des Schornsteinbrandes, verschließen
Sie sofort alle Luftöffnungen am Heizeinsatz und informieren
die
Feuerwehr.
Bei
Beachtung
Schornsteinbrand jedoch auszuschließen.
und
brennbaren
Bautei-
unserer
Hinweise
ist
ein