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Regelmäßige Überprüfungen; Überprüfung Der Eignung Eines Geräts; Zustand Der Maschine; Reparaturen Und Einstellungen - Haulotte COMPACT 8 Bedienungsanleitung

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BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG
1.5 -

REPARATUREN UND EINSTELLUNGEN

1.4.1 - Regelmäßige Überprüfungen
Das Gerät muß in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten auf eventuelle
Schäden überprüft werden, die zu Unfällen führen könnten.
Diese Prüfungen sind von einer Einrichtung bzw. Mitarbeitern durchzuführen, die
vom Leiter des Unternehmens eigens dazu beauftragt werden und unter seiner
Verantwortung handeln (betriebsinternes oder externes Personal) - Artikel R 233-
5 und R 233-11 des Arbeitsgesetzbuches.
Die Prüfungsergebnisse werden in einem Sicherheitsregister dokumentiert, das
vom Leiter des Unternehmens angelegt wird und vom Arbeitsaufsichtsbeamten
und vom Sicherheitsausschuß des Unternehmens (falls vorhanden) zusammen
mit dem Verzeichnis des beauftragten Prüfungspersonals jederzeit eingesehen
werden kann (Artikel R 233-5 des Arbeitsgesetzbuches).
HINWEIS:
Dieses Register kann bei den Berufsverbänden, in bestimmten
Fällen beim OPPBTP sowie bei privaten Präventionseinrichtungen
angefordert werden.
Die mit der Durchführung der Prüfungen beauftragten Personen müssen mit der
Materie der Unfallverhütung vertraut sein (Artikel R 233-11 des Dekrets Nr. 93-
41).
Arbeiter dürfen während des Betriebs der Maschine grundsätzlich keine
Prüfungen durchführen (Artikel R 233-11 des Arbeitsgesetzbuches).
1.4.2 - Überprüfung der Eignung eines Geräts
Der Leiter des Unternehmens, in dem die Ausrüstung eingesetzt wird, hat sich
von der Eignung des Geräts zu überzeugen, d.h. sicherzustellen, daß dieses in
der Lage ist, die geplanten Arbeiten ohne Sicherheitsrisiko auszuführen, und daß
es nach den Hinweisen der Bedienungsanleitung eingesetzt wird. In der
genannten französischen Verfügung vom 9. Juni 1993 wird außerdem auf
Probleme in Verbindung mit der Vermietung, der Überprüfung des Zustandes der
Maschine, der Prüfung vor der erneuten Inbetriebnahme nach einer Reparatur
sowie auf die Bedingungen in Verbindung mit der statischen Prüfung (Koeffizient
1,25) und der dynamischen Prüfung (Koeffizient 1,1) hingewiesen.
Benutzer, dem die Haftung obliegt, hat sich über die Bestimmungen dieser
Verordnung zu informieren und diese zu beachten

1.4.3 - Zustand der Maschine

Sämtliche Schäden, die Gefahrensituationen nach sich ziehen könnten, müssen
ermittelt werden (Sicherheitsvorrichtungen, Lastenbegrenzer, Neigungskontrolle,
Leckverluste an Zylindern, Verformungen, Zustand der Schweißnähte,
Befestigung der Bolzen und Schläuche, elektrische Anschlüsse, Zustand der
Reifen, übermäßiges mechanisches Spiel).
HINWEIS:
Im Fall eines gemieteten Geräts hat der Benutzer, dem die Haftung
obliegt, die Pflicht, dessen Zustand und Eignung zu überprüfen. Er
hat sich beim Vermieter davon zu überzeugen, daß die regelmäßi-
gen allgemeinen Kontrollen und die Überprüfung vor der Inbetrieb-
setzung tatsächlich durchgeführt wurden.
Größere Reparaturen, Eingriffe und Einstellungen an Sicherheitssystemen oder
-elementen (betrifft die Mechanik, Hydraulik und Stromversorgung):
Diese müssen von Mitarbeitern der Fa. PINGUELY-HAULOTTE oder von
Personen ausgeführt werden, die von ihr beauftragt wurden und ausschließlich
Originalersatzteile verwenden.
Änderungen, die sich einer Kontrolle durch PINGUELY-HAULOTTE entziehen,
sind unzulässig.
Jeder
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