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Albrecht tectalk Joker Bedienungsanleitung Seite 10

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Rechtliche Hinweise – CE-Konformitätserklärung
Dieses Gerät ist ein Sprechfunkgerät nach dem europäischen PMR 446 Standard. Es
ist auf Grund von europäischen Normen und Direktiven in den meisten Ländern der
Europäischen Union und anderen nicht EU-Staaten, die jedoch ebenfalls die R&TTE
Direktive anwenden, benutzbar. Einschränkungen gibt es für den Betrieb des Gerätes
zur Zeit der Drucklegung dieser Anleitung noch in folgenden Ländern:
Italien :
Frankreich:
Belgien:
Osteuropäische
Länder
Das Gerät ist nach den Normen EN 300 296-2, EN 301 489-1 und – 5 sowie EN 60 065 hergestellt und
notifiziert, es kann in folgenden Ländern benutzt werden:
Lütjensee, 14.7.2003
ALAN Electronics GmbH
Hinweis: Die jeweils aktuelle Fassung der Konformitätserklärung in deutscher und englischer Sprache
ist auf unserem Server unter http://www.albrecht-online.de/service hinterlegt.
© ALAN Electronics GmbH
www.albrecht-online.de
Service-Hotline:
Service-Fax:
e-mail:
Für in Italien wohnende Personen ist für PMR 446 zur Zeit noch eine
förmliche Anmeldung erforderlich. Für vorübergehende Benutzung
z.B. im Urlaub empfehlen wir, sich bei den lokalen Behörden
sicherheitshalber zu erkundigen!
Die ersten beiden Kanäle 1 und 2 sind hier noch nicht freigegeben und
dürfen nicht benutzt werden.
Hier sind PMR Funkgeräte für in Belgien wohnende Personen (noch)
anmelde – und gebührenpflichtig, auf Reisen sind PMR446 Geräte jedoch
in Belgien bis zu 3 Monate lang frei benutzbar.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor einer Reise, denn die R&TTE Direktive,
nach der das Gerät in der EU sonst frei verwendbar ist, gilt z.B. (noch)
nicht in Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ukraine, Russland, Slowenien
und anderen (ehem. Ostblock-) Ländern.
A, B, CH, D, DK, E, F, FIN, GR, H, IS, IR, L, N, NL, P, S, UK
04154 849 180
04154 849 288
service@albrecht-online.de
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