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Wolf CGB-11 Montage- Und Wartungsanleitung Seite 6

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Gasbrennwert-Therme CGB-...
Gasbrennwert-Therme nach DIN EN 297 / DIN 3368 T2, T4 /
DIN EN 437 / DIN EN 483 / DIN EN 677 / DIN EN 625 / DIN
EN 60335-2-102 / EN 60335-1 sowie EG-Richtlinie 90/396/
EWG (Gasverbrauchseinrichtungen), 92/42/EEC (Wirkungs-
gradrichtlinie), 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) und
2004/108/EG (EMV-Richtlinie), mit elektronischer Zündung
und elektronischer Abgastemperaturüberwachung, für
Niedertemperaturheizung und Warmwasserbereitung in
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen bis 95°C und 3
bar zulässigem Betriebsüberdruck nach DIN EN 12828. Die
Wolf-Gasbrennwert-Therme ist auch für die Aufstellung in
Garagen zugelassen.
Raumluftabhängig betriebene Gasbrennwert-
Thermen dürfen nur in einem Raum installiert
werden, der die maßgeblichen Belüftungsan-
forderungen erfüllt. Andernfalls besteht Erstik-
kungs- oder Vergiftungsgefahr. Lesen Sie die
Montage- und Wartungsanleitung, bevor Sie das
Gerät installieren! Berücksichtigen Sie auch die
Planungshinweise.
Bei Betrieb mit Flüssiggas ist ausschließlich
Propan gemäß DIN 51 622 zu verwenden, da
sonst die Gefahr besteht, dass Störungen hin-
sichtlich des Startverhaltens und des Betriebs
der Gas-Brennwerttherme auftreten, wodurch
Gefahr von Beschädigung des Gerätes und
Verletzung von Personen besteht.
Bei schlecht entlüftetem Flüssiggastank kann es
zu Zündproblemen kommen. Wenden Sie sich
in diesem Fall an den Befüller des Flüssiggas-
tanks.
Die einstellbare Speicherwassertemperatur kann
über 60°C betragen. Bei kurzzeitigem Betrieb
über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um den
Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für dau-
erhaften Betrieb sind entsprechende Vorkeh-
rungen zu treffen, die eine Zapftemperatur über
60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung darf ab einer Gesamthärte
von 15°dH (2,5 mol/m³) die Warmwassertemperatur auf
maximal 50°C eingestellt werden. Dies entspricht ohne
Zubehörregler einer Warmwasser-Drehknopf-Stellung von
maximal 6. Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist
zur Trinkwassererwärmung der Einsatz einer Wasserauf-
bereitung in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung der
Wartungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich
ein erhöhtes Verkalkungsrisiko vorliegen und eine Enthär-
tungsmaßnahme erforderlich machen. Bei Nichtbeachtung
kann dies zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu
eingeschränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind
immer die örtlichen Gegebenheiten vom zuständigen
Fachhandwerker zu prüfen.
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Normen und Vorschriften
Bild: Wolf-Gasbrennwert-Therme
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