Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

GEP Serie 300 Installationsanleitung Seite 42

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Die Dimension der Hauptzuleitung (A) hat nach dem Bemessungsstrom zu
erfolgen. Dieser wird in der Regel für sicherheitsrelevante Anlagen abwei-
chend von der üblichen häuslichen Installation auf den 1,5-fachen
Nennstrom ausgerichtet (siehe Bemessungsstrom).
Der anlagenbezogene Bemessungsstrom ist am Typenschild der Schaltgerä-
tekombination abzunehmen. Der Stromzuführung für sicherheitsrelevante
Systeme, wie Löschanlagen darf kein Hauptlasttrennschalter vorgeschalten
sein. Der Anschluss ist in der Niederspannungshauptverteilung abzusichern
(2). Vor dieser ist nur eine Absicherung (1) zulässig. Die Verwendung von
Lastrennschaltern (4) ist optional.
Im Weiteren ist für sicherheitsrelevante Anlagen zu berücksichtigen, dass:
Bemessungsstrom
Nach VDE 0100 werden Leitungssicherungen und die elektrischen Zuleitun-
gen nach dem einfachen Nenn- bzw. Bemessungsstrom ausgelegt. Der
Nennstrom wird bei Druckerhöhungsanlagen hauptsächlich durch den Nenn-
leistungsbedarf der Pumpen bestimmt. Der daraus resultierende Bemes-
sungsstrom wird durch Aufrunden vom Nennstromwert auf handelsübliche
Sicherungsgrößen bestimmt. (Beispiel nach VDE 0100: Nennstrom 12 A =
Bemessungsstrom 16 A)
Für sicherheitsrelevante Anlagen mit Direkt- oder über Sanftanlauf geschal-
teten Pumpen hat sich in der praktischen Umsetzung, nach MLAR und in An-
lehnung an Richtlinien für Sprinkleranlagen die Ermittlung des Bemessungs-
stromes nach dem 1,5-fachen Motoren-Nennstrom durchgesetzt. (Beispiel:
Nennstrom 12 A x1,5 = 18A, Bemessungsstrom 20 A). Bei frequenzgeregel-
ten Aggregaten ist der Bemessungsstrom gleich Nennstrom bzw. der Faktor
1,0.
Bemessungsstrom bei Mehrpumpenanlagen
Bei Mehrpumpenanlagen ist bei der Dimensionierung der Hauptzuleitung
(A), abgehend von der Niederspannungshauptverteilung bis zum Pumpen-
schaltschrank, die Ausfallwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen.
Aus technischer Sicht wird für die Redundanzbetrachtung der Grundsatz an-
gewandt, dass zu einem Zeitpunkt der Ausfall nur eines relevanten Bauteils
zu berücksichtigen ist. Dieser Umstand ist auch bei der Größenbestimmung
der Anschlussleistung bzw. des Anlagen-Bemessungsstroms einzubeziehen.
Sind mehrere Pumpen zum Erreichen des erforderlichen Förderstroms not-
wendig, ist eine Pumpe auf das 1,5-fache und die anderen Pumpen auf den
einfachen Nennstrom anzurechnen. Für frequenzgestartete Pumpen ist der
Nennstrom gleich dem Bemessungsstrom bzw. ein Faktor von 1,0 zu be-
rücksichtigen. Gesperrte Pumpen, die nur im Redundanzfall anlaufen, wer-
den bei der Leistungsberechnung nicht einbezogen.
Sicherung
GEP Industrie-Systeme GmbH empfiehlt
NH-Schmelzsicherungen mit der Auslösecharakteristik
bzw. Betriebsklasse gG (alte Bezeichnung: gL)
zu verwenden.
GEP Industrie-Systeme GmbH
RCD-Geräte (FI- oder Schutzschalter) nicht zulässig sind,
die elektrische Zuleitung nach der Leitungsanlagenrichtlinie mit
Funktionserhalt für mindestens 90 Minuten auszuführen ist.
Seite 42 von 60
Rev.: BBBC_01

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis