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Av300 BenutzerhAndBuch | 31
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Gewährleistung
Accuvein gewährleistet, dass das Gerät allen von Accuvein in schriftlicher Form für dieses Gerät an den Kunden
gelieferten Spezifikationen entspricht, dass das Gerät frei von Material- und verarbeitungsfehlern und, sofern
nicht anderweitig angegeben, neu und ungebraucht ist und dass das Gerät keine verletzung von Patenten oder
eingetragenen Warenzeichen, urheberrechten oder designrechten darstellt, die sich im Besitz von dritten befinden.
Mit Ausnahme der Angaben im vorangehenden Absatz ÜBernIMMt AccuveIn KeIne GeWÄhrLeIStunG FÜr dAS
GerÄt, eInSchLIeSSLIch Ohne eInSchrÄnKunG StILLSchWeIGender GeWÄhrLeIStunGen der MArKtGÄnGIKeIt,
eIGnunG FÜr eInen BeStIMMten zWecK SOWIe SIch eventueLL IM rAhMen der vertrAGSerFÜLLunG, IM zuGe
vOn verhAndLunGen Oder AuS hAndeLSBrAuch erGeBende GArAntIen.
Standard-Gewährleistung
Standard-Gewährleistungszeitraum
die Gewährleistungen für die jeweiligen Geräte gelten über die nachfolgend genannten zeiträume ab Lieferung des
Geräts an den Kundenstandort (der „Gewährleistungszeitraum"): (1) zwölf (12) Monate für jedes Accuvein Anzeigegerät;
(2) neunzig (90) tage für Akkus; (3) zwölf (12) Monate für alle anderen Geräte.
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Sollte der Kunde im Laufe des geltenden Gewährleistungszeitraums Grund zu der Annahme haben, dass das Gerät
nicht den Gewährleistungsbestimmungen entspricht, ist Accuvein unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Wenn
der Kunde einen solchen Anspruch nicht innerhalb des Gewährleistungszeitraums geltend macht, geht jeglicher
Anspruch auf Grund etwaiger nichterfüllung der Gewährleistungsbestimmungen durch das Gerät verloren. der
Kunde ist angehalten, das Gerät direkt nach Lieferung an den Kundenstandort zu überprüfen und im Falle etwaiger
verletzungen der Gewährleistungsbestimmungen oder von Fehlern im zusammenhang mit der Lieferung des Geräts
unverzüglich Accuvein hiervon in Kenntnis zu setzen.
Reparatur- und Austauscharbeiten
Mit Ausnahme der Angaben im Absatz zur verletzung von geistigen eigentumsrechten weiter unten gilt Folgendes:
Wenn der Kunde innerhalb des jeweiligen Gewährleistungszeitraums Accuvein davon in Kenntnis setzt, dass das
Gerät nicht die Gewährleistungsbestimmungen erfüllt (und dies nicht auf Missbrauch oder zweckfremden Gebrauch
zurückzuführen ist), wird Accuvein das (auf Accuveins Kosten) eingeschickte Gerät nach eigenem ermessen und auf
eigene Kosten i) reparieren oder ii) ersetzen oder iii) nacharbeiten. der Kunde hat die Accuvein Standardverfahren
und Anforderungen im zusammenhang mit dem einsenden von Geräten zu beachten. hierzu zählt u.a., dass der
Kunde keine Geräte an Accuvein zurücksendet, ohne zuvor eine rücksendegenehmigung von Accuvein eingeholt
zu haben. Wenn Accuvein nach Ablauf eines angemessenen zeitraums das Gerät nicht ersetzt bzw. so repariert
oder nachgearbeitet hat, dass es den Gewährleistungsbestimmungen entspricht, erstattet Accuvein dem Kunden den
Kaufpreis des Geräts, und der Kunde sendet das Gerät (auf Kosten von Accuvein) an Accuvein zurück.
Verletzung geistiger Eigentumsrechte
Für den Fall, dass dritte einen Anspruch (einschließlich der einleitung etwaiger rechtlicher Schritte) gegenüber dem
Kunden, Accuvein oder einer anderen Partei mit der Begründung geltend machen, dass Patent-, Software- oder
andere eigentumsrechte von Accuvein im zusammenhang mit venenanzeigegeräten verletzt oder widerrechtlich
verwendet werden, ist Accuvein berechtigt, nach eigenem ermessen entweder (1) Maßnahmen zu ergreifen, die das
recht des Kunden auf weitere nutzung des Geräts sichern, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen, oder
(2) das Gerät so zu modifizieren, dass die Basis für einen solchen Anspruch bzw. solche rechtlichen Schritte entfällt,
ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen, vorausgesetzt, dass das modifizierte Gerät nach wie vor den
Spezifikationen entspricht, die Accuvein dem Kunden für dieses Gerät in schriftlicher Form hat zukommen lassen, oder
(3) falls weder (1) noch (2) wirtschaftlich vertretbar oder praktikabel sind, dem Kunden den vollen Kaufpreis für das
Gerät zurückzuerstatten, ohne dass eine weitere haftung für Accuvein entsteht.
Ausschließliche Rechtsbehelfe
die in der Standard-Gewährleistung (und im Falle einer Premium-Gewährleistung im Gewährleistungsprogramm
„Spare-in-the-Air" weiter unten) aufgeführten rechtsbehelfe stellen die ALLeInIGen und AuSSchLIeSSLIchen
rechtsbehelfe im Falle jeglicher verletzung der Gewährleistungsbestimmungen dar.

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