WEEE-Hinweis
Die WEEE-Richtlinie, die am 13. Februar 2003 in der Europäischen Gesetzgebung in Kraft
getreten ist, hat zu einer grundlegenden Veränderung bei der Behandlung von elektrischen
Geräten geführt, die nicht mehr benutzt werden können.
Der Zweck der Richtlinie ist in erster Linie, die Verschwendung elektrischer und elektronischer
Geräte zu vermeiden und zusätzlich die Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und anderen
Arten der Wiederverwertung dieser Abfallprodukte zu propagieren, um Müll zu reduzieren.
Das WEEE-Logo (
) auf dem Produkt und auf der Produktverpackung weist darauf hin,
dass das Produkt nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Sie tragen die
Verantwortung dafür, Ihre gesundheitsschädlichen elektrischen und elektronischen Abfälle
an den dafür vorgesehenen Sammelpunkten für die Wiederverwertung zu entsorgen. Eine
getrennte Sammlung und geeignete Wiederverwertung der elektrischen und elektronischen
Abfälle helfen uns, unsere natürlichen Rohstoffquellen zu bewahren. Darüber hinaus garantiert
die Wiederaufbereitung von elektrischen und elektronischen Abfällen die Gesundheit für Mensch
und Umwelt. Weitere Informationen über die Entsorgung, Wiederaufbereitung von elektrischen
und elektronischen Abfällen und Sammelstellen dafür erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen
Entsorgungsunternehmen, den entsprechenden Behörden und im Fachhandel.