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Angaben Zum Fahrzeug; Bestimmungsgemäße Verwendung - Holder A-Trac 7.74P Originalbetriebsanleitung

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A 7.74 ... L 780

Angaben zum Fahrzeug

Dieses Fahrzeug hat nach der sicherheitstechnischen Prü-
fung die Betriebserlaubnis nach 2003/37/EG erhalten. Des-
weiteren entspricht das Fahrzeug den einschlägigen Sicher-
heits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie 2006/
42/EG, die von der Richtlinie 2003/37/EG derzeit nicht er-
fasst sind. Das Fahrzeug hält die Anforderungen der EMV
(Elektromagnetische Verträglichkeit)-Richtlinie 2009/64/EG
ein. Die Vorschriften der Abgaskennzeichnung und die Ge-
räusch-emissionsvorschriften werden eingehalten. Das Fahr-
zeug muss zugelassen werden und mit dem Kennzeichen
vorne und hinten versehen sein.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Schlepper ist geeignet zum Schleppen von Anhängern
und dem Einsatz verschiedener Anbaugeräte. Die maximal
zu schleppende Anhängelast ist auf dem Typenschild ange-
geben und darf nicht überschritten werden. Der Transport
von Personen ist nicht zulässig.
Der Schlepper ist ausschließlich für den Einsatz in der Land-
und Forstwirtschaft, der Grünflächen- und Anlagenpflege,
sowie im Winterdienst vorgesehen. Der Schlepper darf nur
bestimmungsgemäß verwendet werden, wie in dieser
Betriebsanleitung dargestellt und beschrieben.
Zur bestimmungsgemäßen Benutzung gehört auch die Ein-
haltung der vorgeschriebenen Wartungs- und Instand-
haltungsvorschriften.
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Betriebsanleitung
Der Schlepper und die Anbaugeräte dürfen nur von Personen
genutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die damit ver-
traut sind und die über die damit verbundenen Gefahren un-
terrichtet sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
sowie die sonstigen gültigen sicherheitstechnischen, arbeits-
medizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind
einzuhalten.
Einsatzort
Der Schlepper muss im Freien eingesetzt werden. Der Be-
trieb auf öffentlichen Straßen ist zugelassen. Die für das
Befahren von öffentlichen Straßen durch den Schlepper in
einzelnen Ländern bestehenden Vorschriften sind zu be-
achten.
Unzulässige Verwendung
Jede Verwendung, die nicht wie oben beschrieben, bestim-
mungsgemäß ist, ist unzulässig. Jede Gefährdung, die durch
unzulässige Verwendung entsteht, ist ein durch den Ver-
wender und nicht durch HOLDER zu vertretender Sachver-
halt. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Herstel-
ler nicht, den Schaden trägt allein der Benutzer. Die Benut-
zung für andere Zwecke als in dieser Anleitung beschrie-
ben, ist untersagt. Das Mitfahren von Personen auf der La-
defläche oder Anbaugeräten ist nicht erlaubt.
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