Gewährleistung gegenüber Endverbraucher
D
sowie unfachgerechter Installation. Zur Behebung des
Mangels ist Busch-Jaeger die erforderliche Zeit und Gele-
genheit zu gewähren. Eine Haftung für aufgrund unsachge-
mäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungs-
arbeiten entstehende Folgen besteht nicht. Dies gilt auch
für die Lieferung von Einzel- und Ersatzteilen.
Busch-Jaeger haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefer-
gegenstand selbst enstanden sind, insbesondere nicht für
Indirekte, Folge- oder Vermögensschäden.
Verjährung: Erkennt Busch-Jaeger rechtzeitig erhobene
Mängelrügen nicht an, verjährt das Recht des Gewähr-
leistungsberechtigten, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen
Rüge an in 6 Monaten.
Einsendung: Zur Wahrung der Rechte aus dieser Gewähr-
leistungserklärung ist das Gerät im Gewährleistungsfall
zusammen mit der ausgefüllten Gewährleistungskarte und
einer kurzen Erläuterung des beanstandeten Mangels an
den zuständigen Fachhändler oder das Busch-Jaeger Ser-
vice-Center zu senden.