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Gewährleistung - Zipper ZI-MOS125 Bedienungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG
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GEWÄHRLEISTUNG
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz
besteht eine Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des
Endverbrauchers/Käufers. Treten innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im
Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird die Fa. Zipper nach eigenem
Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss
der Käufer seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen
Mangel am Gerät der Fa. Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das
Gerät beim Händler von Zipper abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung
mit der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät
eine Kopie der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner
beigelegt ist. Es erlischt der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett
mit allen Zubehörteilen zur Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung
durch den Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als
Gewährleistungsanspruch akzeptiert. Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen,
Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke,
Messer, Walzen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen,
Dichtungen, Laufräder, Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen,
Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße
Verwendung, Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes
entsprechend; Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt;
Reparaturen oder technische Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder
Kunden selbst. Durch Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder
Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem
Kunden oder Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das
Gerät direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht
übertragbar bei mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes.
Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden
oder Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden
nicht anerkannt. Die Fa. Zipper besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines
Gerätes.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
www.zipper-maschinen.at
Seite 34
Mobile Motorsense / mobile brush cutter ZI-MOS125
Seite 34

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