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Abfallentsorgung; Bestimmung Der Pufferspeichergröße - Opop H425 EKO Anleitung

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11. Abfallentsorgung

Die Verpackung (Papier und Holz) kann im Ofen verbrannt werden, das PP-Band, nicht
verbrannte Reste und Asche sind als Hausabfall zu entsorgen.
Nach Ablauf der Lebensdauer des Ofens sind der Mantel und die Roste als Metallabfall zu
entsorgen, das Isolationsmaterial bei einer Sammelstelle abzugeben.
Die Holzlatten sind für den einmaligen Einsatz gedacht und können als Produkt nicht weiter
genutzt werden. Die Entsorgung der Holzlatten unterliegt dem Gesetz 185/2001 S., über
Abfälle und über Änderung einiger weiterer Gesetze, in Fassung späterer Vorschriften. Das
von uns verwendete Verpackungsmaterial erfüllt die durch das Gesetz Nr. 477/2001 S., über
Abfälle und über Änderung einiger weiterer Gesetze, in Fassung späterer Vorschriften,
vorgeschriebenen Bedingungen für die Vermarktung von Verpackungen.
12. Bestimmung der Pufferspeichergröße
Berechnung des minimalen Pufferspeichervolumens:
Vsp = 15 Tb x Qn (1-0,3 x (QH/Qmin))
wo:
Vsp ..... das Volumen des Pufferspeichers in l ist
Tb ...... die Brenndauer in Stunden ist
Qn ...... die Wärmenennleistung in kW ist
QH ...... die Gebäudewärmebelastung in kW ist
Qmin ...... die kleinste Wärmeleistung in kW ist
Die Maße des Pufferspeichers müssen entsprechend der Kesselleistung, dem Brennstoff und
der konkreten Heizanlage festgesetzt werden. Ein Pufferspeicher muss nicht eingebaut
werden, wenn das ermittelte Volumen kleiner als 300 Liter ist.
Die tatsächliche Größe des Pufferspeichers ist von einem Projektanten zu
entwerfen.
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