11.
Gewährleistung
In diesem Kapitel finden sich die Gewährleistungsbestimmungen die neben den allgemeinen
Geschäftsbedingungen von MHM zu beachten sind.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Montieren, Bedienen und Warten der Maschine durch den Betreiber.
Betrieb der Maschine bei defekten, nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht
funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport,
Montage, Inbetriebnahme, Aufbau, Bedienung, Steuerung und Wartung der Maschine.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung für die Maschine.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage (z.B. Demontage von Original
MHM-Teilen oder Montage von nicht Original MHM-Teilen)
Eigenmächtige Veränderungen an Antriebs- und Bedienelementen (z.B. Änderungen an der
Steuerung oder den Frequenzumrichtern).
Mangelnde Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
Durchführen von Reparaturen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch nicht
autorisierte Personen.
Verwendung von anderen als den von MHM empfohlenen Schmiermitteln.
Betreiben der Maschine unter anderen als den von der MHM vorgegebenen technischen
Bedingungen (z.B. zu hohe elektrische Anschlussspannung oder zu hoch eingestellter
Luftdruck).
Beschädigungen durch Fremdkörpereinwirkung und/oder höhere Gewalt.
Unterlassen von vorgeschriebenen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Arbeiten an der Synchroprint durch nicht eingewiesenes Personal.
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Betriebsanleitung S-Type V1-1
Betriebsanleitung S-Type
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