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Zulassung; Garantie-Urkunde - Gigaset L410 Bedienungsanleitung

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Um von dem Garantieanspruch Gebrauch machen zu können, wird der Käufer des Produkts
gebeten, den Kaufbeleg beizubringen, der das Kaufdatum und das gekaufte Produkt ausweist.
In Ländern in denen unser Produkt nicht durch autorisierte Händler verkauft wird, werden
keine Austausch- oder Reparaturleistungen angeboten.

Zulassung

Dieses Gerät ist für den Betrieb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vorgesehen.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass der Funkanlagentyp Gigaset L410
der Richtlinie 2014/53/EU entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse
verfügbar:
www.gigaset.com/docs.
In einigen Fällen kann diese Erklärung in den Dateien "International Declarations of Confor-
mity" oder "European Declarations of Conformity" enthalten sein.
Bitte lesen Sie daher auch diese Dateien.

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Material-
fehlern innerhalb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset
Communications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset
Communications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communi-
cations über.
u Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications GmbH, Frankenstr. 2a,
D-46395 Bocholt.
u Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlos-
sen. Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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