Verbrennungsluftversorgung
Allgemeine Anforderungen
Ausreichende Verbrennungsluftversor
gung liegt lt. TRGI '86/96 vor, wenn dem
Aufstellraum eine stündliche Verbrennungs
3
luftmenge von 1,6 m
/h je 1 kW Gesamt
Nenn Wärmeleistung zuströmt.
Dies gilt für einen Unterdruck von
0,04 mbar (4 Pa) im Aufstellraum
gegenüber dem Freien.
Die Verbrennungsluftzufuhr kann auf
natürliche Weise oder durch technische
Maßnahmen erfolgen.
Diese Angaben gelten für Feuerstätten mit
festen, flüssigen oder gasförmigen Brenn
stoffen, soweit sie die Verbrennungsluft
dem Aufstellraum entnehmen.
Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie
Bei Verbrennungsluftversorgung über
Außenfugen des Aufstellraumes dürfen
Gasgeräte Art B in Räumen aufgestellt
werden, die min. eine Tür ins Freie oder
ein Fenster, das geöffnet werden kann,
und einen Rauminhalt von min. 4 m
1 kW Gesamt Nenn Wärmeleistung
haben.
4.2 Abgassysteme
Exemplarisch wird in diesem Abschnitt
die Möglichkeit zur Verbrennungsluft
versorgung über Öffnungen ins Freie
gemäß TRGI dargestellt.
3
je
Die detaillierten Ausführungen der
(
TRGI '86/96
a: ÖVGW TR Gas (G 1) und
regionale Bauordnungen
in jedem Fall beachtet werden.
Min. Raumvolumen:
3
1 m
je 1 kW Nenn Wärmeleistung
Verbrennungsluftöffnung (ins Freie):
2
1 × 150 cm
oder
2
2 × 75 cm
freier Querschnitt
Die Verbrennungsluftöffnungen dürfen
verschließbar sein, wenn durch Sicher
heitseinrichtungen sichergestellt ist, dass
der Brenner nur bei geöffnetem Ver
schluss betrieben werden kann.
)
müssen
4
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