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Garantiebedingungen - HYPE X5 Bedienungsanleitung

X-treme charger
Inhaltsverzeichnis

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8. Garantiebedingungen

§ 1 Garantieerklärung
(1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und
Bauteilen der Firma Hype während der Garantiefrist (§ 4) keine
Fabrikations- oder Materialmängel zu Tage treten.
(2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell oder
Bauteil der Firma Hype bei einem autorisierten Fachhändler in
der Bundesrepublik Deutschland gekauft haben. Die Garantie ist
nicht übertragbar.
§ 2 Ausschluss der Garantie
(1) Keine Garantie besteht auf Verschleißteile wie Reifen, Felgen,
Lager, Glühkerzen, Kupplungen, Lackierungen etc.
(2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn
- unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning- oder
Anbauteile, die nicht aus dem Hype-Lieferprogramm stammen
oder nicht von der Firma Hype ausdrücklich als zulässiges Zubehör
deklariert worden sind. Es obliegt dem Käufer, sich bei seinem
Hype-Fachhändler diesbezüglich zu informieren.
- dritte Personen, welche nicht von der Firma Hype zu Service-
Leistungen autorisiert wurden, Reparaturversuche oder sonstige
Eingriffe in den Gegenstand vorgenommen haben,
- die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das Modell
baulich verändert oder zweckentfremdet wurde oder
- der Fehler auf lokale Verhältnisse des Kunden zurückzuführen
ist.
§ 3 Hinweis auf gesetzliche Rechte
(1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne gesetzliche
Verpflichtung übernommen.
(2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche Rechte
zustehen, wenn die von Ihnen gekaufte Sache bei Übergabe an
Sie mangelhaft ist. Diese gesetzlichen Mängelrechte richten sich
ausschließlich gegen Ihren Verkäufer, d.h. Ihren autorisierten Hype-
Fachhändler. Nach dem Gesetz können Sie von Ihrem Verkäufer
in erster Linie entweder die Reparatur der mangelhaften oder die
Lieferung einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie dem
Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Kommt der Verkäufer
Ihrem Verlangen nicht nach, können Sie nach Ablauf der Frist
den Vertrag rückabwickeln, d.h. die Sache zurückgeben und den
Kaufpreis herausverlangen, oder eine angemessene Herabsetzung
des Kaufpreises verlangen. Möglicherweise stehen Ihnen auch
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere, wenn der Verkäufer
den Mangel kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte.
(3) Die gegen die Firma Hype bestehenden Rechte aus dieser
Garantie bestehen zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und
schränken diese Rechte in keiner Weise ein.
Best.-Nr. 082-6050
§ 4 Dauer der Garantie
(1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag des
Kaufes bei Ihrem autorisierten Hype-Fachhändler.
(2) Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu einem
Neubeginn oder einer Verlängerung der Garantiefrist.
§ 5 Rechte aus der Garantie
(1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten Teile nach
unserer Wahl austauschen oder reparieren. Austauschteile gehen
in das Eigentum der Firma Hype über.
(2) Die Garantieleistungen werden von der Firma Hype
Serviceabteilung vorgenommen.
(3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät zum
Zwecke der Prüfung und Reparatur transportiert wird, geschieht
dies auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
(4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf
Rückabwicklung des Vertrags, Herabsetzung des Kaufpreises oder
Schadensersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht.
§ 6 Geltendmachung der Garantie
(1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung
eines Material- oder Herstellungsfehlers bei einem autorisierten
Hype-Fachhändler oder bei der Firma Hype, Serviceabteilung,
Nikolaus-Otto-Straße 4, 24568 Kaltenkirchen, geltend zu machen.
Für Defekte, die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie
zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.
(2) Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines
Garantiebelegs und des beanstandeten Modells oder Bauteils
erforderlich. Als Garantiebeleg gilt der Servicebegleitschein sowie
auch der Verkaufsbeleg, wenn auf dem Verkaufsbeleg der Modelltyp
mit der Bestellnummer vom autorisierten Hype-Fachhändler
vermerkt ist und der Verkaufsbeleg mit Stempel, Datum und
Unterschrift des Fachhändlers gegengezeichnet ist.
(3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand einzusenden (z.B.
auch Benzintank völlig entleeren). Wir behalten uns vor, ungereinigte
Teile auf Ihre Kosten zurückzusenden.
(4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells oder
Bauteils heraus, dass kein Garantiefall vorlag, sind wir berechtigt,
den geleisteten Arbeitsaufwand nach unseren allgemeinen
Stundensätzen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale in
Höhe von € 8.50, zu berechnen.
Stand: 2008
www.hype-rc.de
Seite 19

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