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Über Markenzeichen Und Eingetragene Markenzeichen; Hinweise Zum Urheberrechte - Pioneer Ddj-Rx Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis
mieten, vermieten oder verleihen bzw. für das Training von Dritten, das kom-
merzielle Timesharing oder die Verwendung in einem Service-Büro gebrau-
chen. Sie dürfen das Programm weder selbst noch durch Dritte abändern,
rekonstruieren, auseinander nehmen oder dekompilieren, außer bis zu dem
vom geltenden Gesetz zugelassenen Ausmaß, und auch dann nur, nachdem
Sie Pioneer DJ schriftlich von ihren beabsichtigten Tätigkeiten informiert
haben.
3 Eigentum. Pioneer DJ oder sein Lizenzgeber behält sich alle Rechte,
Titel und Anteile am gesamten Patent, das Urheberrecht, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnis und die Rechte des geistigen Eigentums am Programm
und der Dokumentierung, sowie allen Derivaten davon, vor. Sie erwerben
keine weiteren Rechte, weder ausdrücklich noch impliziert, die über die
beschränkte Lizenz, die in dieser Vereinbarung angeführt ist, hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer DJ ist nicht verpflichtet, das Programm oder
die Dokumentierung unter dieser Vereinbarung zu unterstützen, warten,
aktualisieren, verändern oder neue Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN ODER
GARANTIEN, UND SIE STIMMEN DAMIT ÜBEREIN, SIE AUF EIGENES RISIKO
ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN MASS STREITET
PIONEER DJ AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH,
IMPLIZIERT, SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM LEISTUNGSKURS
ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSKURS ODER GEBRAUCH, EINSCHLIESSLICH
ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK, AUSREICHENDER QUALITÄT, GENAUIGKEIT, DES TITELS ODER DER
NICHTVERLETZUNG.
4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN DER
EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nicht nutzen oder sonst wie exportieren oder re-exportie-
ren, außer es ist von den Gesetzen der USA und den Gesetzen des Landes, in dem
das Programm erworben wurde, erlaubt. Insbesondere darf das Programm nicht (a)
in Embargo-Länder der USA oder (b) an Personen, die auf der „Specially Designated
Nationals"-Liste des U.S. Treasury Departments oder auf der „Denied Persons"-Liste
oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen, exportiert
oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms sichern Sie zu, dass Sie
sich nicht in einem dieser Länder befinden und nicht auf einer dieser Listen stehen.
Sie werden das Programm nicht für Zwecke benutzen, die nach dem Recht der
USA verboten sind, insbesondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder
Biowaffen zu entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen die-
ser Vereinbarung Pioneer DJ irreparable Schäden zufügen würde, für die
eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich zu den
Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu denen Pioneer DJ
berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass Pioneer DJ das Recht hat,
eine richterliche Verfügung einzureichen, um den tatsächlichen, drohenden oder
wiederholten Vertragsbruch dieser Vereinbarung zu verhindern.
6 BEENDIGUNG
Pioneer DJ kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwelche
Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet wird, dürfen Sie
das Programm nicht weiter verwenden und müssen es von Ihrem Computer oder
Mobilgerät, auf dem es installiert ist, dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz
befindlichen Kopien des Programms und der Dokumentierung zerstören und
Pioneer DJ dann schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6
und 7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in Kraft.
7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind Pioneer
DJ oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter keiner Haftbarkeitstheorie, haftbar
für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden
sowie verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für verlorene
Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse, Daten, den Gebrauch oder
die Kosten für den Erwerb eines Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer DJ
auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzforderung aufmerksam
gemacht wurde bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar
ist. Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer DJ für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie Pioneer
DJ oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des Programms
bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass die Haftbarkeitsgrenzen
und die Risikoverteilung, die in dieser Vereinbarung angeführt sind,
im Programmpreis widerspiegelt sind und einen wesentlichen Teil des
Abkommens zwischen den Parteien darstellen, da Pioneer DJ dieses
Programm anderenfalls nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung
abgeschlossen hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beeinträchtigen Ihre gesetz-
lichen Rechte als Kunde nicht und gelten für Sie nur in dem Maße, in
dem solche Beschränkungen oder Ausschlüsse unter den Gesetzen der
Gerichtsbarkeit an Ihrem Wohnort erlaubt sind.
32
De
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht durchsetzbar
eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum erlaubten Maße durchge-
setzt oder, falls eine Durchsetzung nicht möglich ist, als trennbar angesehen
und daher aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben. Der Verzicht
einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses oder Vertragsbruchs dieser
Vereinbarung bedeutet nicht, dass im Falle eines späteren Versäumnisses
oder Vertragsbruchs ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder irgendwelche darin
enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht übereignen, verkaufen, übertra-
gen, delegieren oder sich ihrer auf andere Weise entledigen, weder gewollt
noch ungewollt, sei es gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die
schriftliche Zustimmung von Pioneer DJ eingeholt zu haben. Jede angebli-
che Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist null und nich-
tig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese Vereinbarung für die Parteien
und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung
zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen oder gleichzeitigen
Vereinbarungen oder Vertretungen bezüglich des Inhalts, seien sie schrift-
lich oder mündlich, ab. Diese Vereinbarung darf ohne die vorherige und aus-
drückliche schriftliche Zustimmung von Pioneer DJ nicht modifiziert oder
berichtigt werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung oder
Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung durch japani-
sche Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser ausgelegt wird.
Über Markenzeichen und eingetragene
Markenzeichen
! "Pioneer DJ" ist ein Markenzeichen der PIONEER CORPORATION und wird
unter Lizenz verwendet.
! rekordbox ist eine Marke oder eingetragene Marke der Pioneer DJ Corporation.
! Windows ist ein eingetragenes Markenzeichen der Microsoft Corporation in den
USA und anderen Ländern.
! Mac OS, iTunes und Finder sind eingetragene Markenzeichen von Apple Inc. in
den USA und anderen Ländern.
! Intel und Intel Core sind Warenzeichen der Intel Corporation in den USA und/
oder anderen Ländern.
! ASIO ist ein Markenzeichen von Steinberg Media Technologies GmbH.
Die hier erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind Marken oder eingetragene
Marken der jeweiligen Eigentümer.
Dieses Produkt wurde für Nonprofit-Verwendung lizensiert. Dieses Produkt ist
nicht zu den Handelszwecken (für Gewinn bringenden Gebrauch), wie Sendung
(terrestrisch, Satelliten-, Kabel oder andere Arten von Sendungen), streaming
im Internet, Intranet (ein privates Kommunikationsnetz) oder anderen Typen
von Netzwerken oder zum Vertrieb elektronischer Information (online digitale
Musikvertriebsdienste) lizensiert worden. Für derartige Verwendungszwecke
müssen sie die entsprechenden Lizenzen erhalten. Für Einzelheiten besuchen Sie
http://www.mp3licensing.com.

Hinweise zum Urheberrechte

Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht und dürfen
nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ander-
weitig verwendet werden.
! Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die
Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internationale
Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der Person, die die
Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die Aufnehmen nicht gesetzwid-
rig verwendet werden.
! Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen wurde usw.,
liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die den Musik-Download ausge-
führt hat, sicherzustellen, dass die aufgenommenen Inhalte entsprechend den
Vorschriften auf der Download-Site verwendet werden.
© 2015 Pioneer DJ Corporation.
Alle Rechte vorbehalten.
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