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Lebensmittel In Der Kühlzone Lagern; Verschiedene Kühlbereiche - Miele KF 37272 iD Montageanleitung

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Lebensmittel in der Kühlzone lagern
Explosionsgefahr!
Lagern Sie keine explosiven Stoffe
und keine Produkte mit brennbaren
Treibgasen (z. B. Spraydosen) im
Kältegerät.
Falls Sie im Kältegerät oder in
der Gerätetür fett- bzw. ölhaltige Le-
bensmittel lagern, können Span-
nungsrisse im Kunststoff entstehen,
so dass der Kunststoff bricht oder
reißt.
Achten Sie darauf, dass eventuell
auslaufendes Fett bzw. Öl nicht die
Kunststoffteile des Gerätes berührt.
Verschiedene Kühlbereiche
Aufgrund der natürlichen Luftzirkulation
stellen sich in der Kühlzone unter-
schiedliche Temperaturbereiche ein.
Die kalte, schwere Luft sinkt in den un-
teren Bereich der Kühlzone. Nutzen Sie
die unterschiedlichen Kältezonen beim
Einlagern der Lebensmittel!
Lagern Sie die Lebensmittel nicht zu
dicht beieinander, so dass die Luft gut
zirkulieren kann.
Verdecken Sie nicht den Ventilator an
der Rückwand – dies ist wichtig für die
Kühlleistung!
Die Lebensmittel dürfen die Rückwand
der Kühlzone nicht berühren. Sie
könnten sonst an der Rückwand an-
frieren.
30
Dies ist ein Kältegerät mit automati-
scher dynamischer Kühlung, bei dem
sich bei laufendem Ventilator eine
gleichmäßige Temperatur einstellt. Die
unterschiedlichen Kältezonen sind so-
mit weniger stark ausgeprägt.
Wärmster Bereich
Der wärmste Bereich in der Kühlzone ist
ganz oben im vorderen Bereich und in
der Gerätetür. Verwenden Sie diesen
Bereich z. B. zur Lagerung von Butter,
damit sie streichfähig bleibt und für Kä-
se, damit er sein Aroma behält.
Kältester Bereich
Der kälteste Bereich in der Kühlzone ist
direkt über der Trennplatte zur
PerfectFresh-Zone und an der Rück-
wand. Noch niedrigere Temperaturen
herrschen allerdings in den Fächern der
PerfectFresh-Zone.
Verwenden Sie diese Bereiche in der
Kühlzone und in der PerfectFresh-Zone
für alle empfindlichen und leicht ver-
derblichen Lebensmittel, wie z. B.:
– Fisch, Fleisch, Geflügel,
– Wurstwaren, Fertiggerichte,
– Eier- oder Sahnespeisen/-gebäck,
– frischer Teig, Kuchen-, Pizza-, Qui-
cheteig,
– Rohmilchkäse und andere Rohmilch-
produkte,
– folienverpacktes Fertiggemüse und
allgemein alle frischen Lebensmittel,
deren Mindesthaltbarkeitsdatum sich
auf eine Aufbewahrungstemperatur
von mindestens 4 °C bezieht.

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