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2.3
Konformität
Das beschriebene Fahrzeug erfüllt die Anforderungen und andere
relevante Bestimmungen der UN-Richtlinie 10 und der Richtlinie
2006/42/EC.
Die nicht elektrischen Teile dieser Fahrräder erfüllen die Richtlinie
2002/24/EC. Rahmen und Vorderradgabel sind nach EN14766 getestet.
Die Erklärung können Sie beim Hersteller anfordern.
Daneben wird das Fahrrad mit einer Konformitätserklärung ausgeliefert,
in der die spezifischen Merkmale des Fahrrads beschrieben werden.
Dieses Dokument wird benötigt, um in Europa ein Kennzeichen für dieses
Fahrzeug zu beantragen und wird nur einmalig erteilt.
2.4
Umwelt
Gemäß den Umweltschutzbestimmungen des niederländischen
Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt (VROM) für die
Annahme und Verarbeitung von Batterien und Akkus empfehlen
wir Ihnen, bei defekter Batterie Ihres Fahrrads diese immer bei
Ihrem Händler abzugeben. Dieser ist verpflichtet, Ihre Batterie
anzunehmen und sorgt für die weitere Verarbeitung durch den
Hersteller.
111

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