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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen
Folgende Garantiebedingungen ergänzen die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
Wann gilt die Garantie?
Der Lieferant Ihres Akkupakets gewährt Ihnen eine Garantie, die sich auf
mögliche Material- oder Konstruktionsfehler Ihres Akkupaketes erstreckt,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
* Sie können einen Garantieanspruch nur dann geltend machen, wenn Sie
einen Garantie- bzw. Kaufbeleg vorlegen können. Die Garantiefrist beginnt
mit dem Tag des Ankaufs.
* Die Garantie erlischt, wenn eine Tiefenentladung festgestellt wird.
Garantiefrist E-Bike
Auf elektrische Teile Ihres E-Bikes (Display, Antriebsysteme und Akkupaket)
wird eine zweijährige Fabrikgarantie gewährt. Zur Garantiefrist der übrigen
Teile verweisen wir auf die in der Anleitung des Herstellers genannten
Garantiebedingungen.
Reinigen Sie das Fahrrad nicht mit einem Hochdruckreiniger.
Vorsicht: Ein zu kräftiger Wasserstrahl kann die Elektronik im
elektrische Teile Ihres E-Bikes beschädigen. In diesem Fall
verfällt der Garantieanspruch.
Zusätzliche Garantie
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der ersten zwei Jahre nach
Anschaffung Ihres neuen E-Bikes eine dreijährige Verlängerung der
Garantie zu erwerben. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Händler.
Regelmäßige Wartung
Ihr E-Bike benötigt regelmäßige Wartung in bestimmten Intervallen.
Ihr Händler kann Sie hinsichtlich des optimalen Gebrauchs
Ihres Fahrrades genau beraten und informieren. Zudem kann
er Software-Updates durchführen und gemeinsam mit Ihnen
das Diagnoseformular besprechen, in dem der Gebrauch Ihres
Fahrrades präzise festgehalten ist.
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