Gewährleistung
Die Produkte der Embru-Werke AG werden ständig verbessert und
weiterentwickelt. Wir behalten uns Änderungen in Form, Ausstat-
tung und Technik vor. Aus dem Inhalt dieser Betriebsanleitung
können aus diesen Gründen keine Ansprüche abgeleitet werden.
Verpflichtung des Betreibers
Alle Benutzer haben die Vorschriften über die Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung gemäss Betriebsanleitung zu beachten.
Diese ist aufzubewahren und im Falle eines Weitererkaufs dem
neuen Besitzer mitzugeben.
Haftung
Es gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Embru-
Werke AG. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Per-
sonen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
– Nicht bestimmungsgemässe Verwendung.
– Unsachgemässe Montage, Inbetriebnahme und Bedienung.
– Nichtbeachten der Betriebsanleitung, insbesondere der Sicher-
heitshinweise.
– Eigenmächtige bauliche Veränderungen ohne Rücksprache mit
dem Hersteller.
– Unsachgemäss durchgeführte Reparaturen.
– Fremdkörpereinwirkung, Katastrophenfälle und höhere Gewalt.
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