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8. Entsorgung
Wenn Ihr Scooter nicht mehr verwendet wird und entsorgt wer-
den soll, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Entsorgungsunternehmen nach den Entsor-
gungsvorschriften Ihres Wohnorts.
9. Weitergabe des Scooters
Bei der Weitergabe des Scooters denken Sie bitte daran, sämtli-
che für eine sichere Handhabung notwendigen technischen
Unterlagen dem neuen Nutzer zu übergeben.
Der Rollstuhl muss gemäß Wartungsplan über-
prüft werden und einwandfrei sein.
10. Wartung
Ein Wartungsplan kann Ihnen von unserem Kundendienst
zur Verfügung gestellt werden.
11. Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel des Scooters,
die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurück-
zuführen sind.
Bei Beanstandungen ist die vollständig ausgefüllte Garantieur-
kunde mit einzureichen.
Achtung! Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
sowie unsachgemäß durchgeführte Wartungsar-
beiten als auch insbesondere technische Ände-
rungen und Ergänzungen (Anbauten) ohne
Zustimmung der Firma Bischoff & Bischoff füh-
ren zum Erlöschen sowohl der Garantie als auch
der Produkthaftungallgemein.
Für unsere Scooter übernehmen wir eine Garantie von 5 Jahren
auf die Rahmenteile. Auf alle anderen Anbauteile übernehmen
wir eine Garantie von 2 Jahren.