ORTHOS & NOX
| Scooter
9. Entsorgung
Wenn Ihr Scooter nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden soll,
wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
10. Weitergabe des Scooters
Bei der Weitergabe des Scooters denken Sie bitte daran, sämtliche für
eine sichere Handhabung notwendigen technischen Unterlagen und
die Anschrift Ihres Fachhändlers dem neuen Nutzer zu übergeben.
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Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen möchten,
erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Entsorgungs-
unternehmen nach den Entsorgungsvorschriften Ihres
Wohnorts.
Der Scooter muss gemäß Wartungsplan überprüft
werden und einwandfrei sein.
11. Wartung
Ein Wartungsplan kann Ihnen von unserem Kundendienst zur Verfügung
gestellt werden.
12. Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel des Scooters, die
nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Beanstandungen ist die vollständig ausgefüllte Garantieurkunde
mit einzureichen.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie unsach-
gemäß durchgeführte Wartungsarbeiten, als auch ins-
besondere technische Änderungen und Ergänzungen
(Anbauten) ohne Zustimmung der Bischoff & Bischoff
GmbH führen zum Erlöschen sowohl der Garantie als
auch der Produkthaftung allgemein.
Für unsere Produkte übernehmen wir die gesetzliche Garantie von 2
Jahren.
Für Batterien, Austauschgeräte und Reparaturen gilt eine Gewährleis-
tungsfrist von 1 Jahr.
Darüber hinaus beachten Sie bitte die B+B Pflege-, Gewährleistungs-,
Hygiene- und Wartungshinweise. Diese werden Ihnen von Ihrem Fach-
händler gerne zur Verfügung gestellt.
Bischoff & Bischoff GmbH | 10.10.2013
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