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Konformitätserklärung - B+B Rapid 2 / Paseo Bedienungsanleitung

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2.7 Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch
• Lähmungen
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt/-deformität
• Gelenkkontrakturen
• Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
• sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit einem Scooter (oder auch Elektroroll-
stühle) ist dann angezeigt, wenn die Benutzung handgetriebe-
ner Rollstühle aufgrund der Behinderung nicht mehr möglich
ist, die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen An-
triebes aber noch möglich ist.
2.8 Kontraindikation
Die Versorgung mit Scootern (oder auch Elektrorollstühlen) ist
ungeeignet für Personen
• mit starken Gleichgewichtsstörungen
• mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
• mit starken Einschränkungen der der kognitiven Fähig-
keit
2.9 Konformitätserklärung
Bischoff & Bischoff erklärt als Hersteller in alleiniger Verant-
wortung, dass der Scooter Rapid 2 und Paseo mit den Anforde-
rungen der Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 04.05.2011
Paseo / Rapid 2
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