Gewährleistungsbedingungen
I.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach
Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
II.
Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt
sich um einen Mangel der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die
§§ 377 ff. HGB.
III.
Die Ansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat
der Käufer das Recht, nach seiner Wahl, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
IV.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
V.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten bzw. bei gewerblicher Nutzung der
erworbenen Ware in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung. Die
Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder unsachgemäß behandelt wird.
VI.
Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an
den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit
der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
VII.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
VIII.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie
sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Käufers verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Mantis ULV-Sprühgeräte GmbH, Vierlander Straße 11 a, 21502 Geesthacht
erklären in alleiniger Verantwortung, dass folgende Produkte
Kartoffel-Beizgeräte
den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinie 2006/42/EG
entsprechen.
Geesthacht Januar 2015
_______________________
(Ort und Datum der Ausstellung)
EG-Konformitätserklärung
Typ
MAFEX
Hiske Weissmann
Geschäftsführer
_________________________________
(Name, Funktion und Unterschrift des Befugten)
(18/20)
28.07.2015