Um absolut sicher zu sein, verwenden Sie nur Verbindungsmittel nach der Europäischen
Norm: EN 362.
Abzulegen ist das Gerät wenn:
• es Zweifel am Sicherheitssystem gibt.
• wenn das Höhensicherungsgerät während einer Überprüfung oder aus einem
anderen Grund durch einen Schlag oder eine andere Ursache der Funktionsstörung
Anzeichen einer Beschädigung aufweist, ist es unbedingt erforderlich, das Gerät
außer Betrieb zu setzen und eine entsprechende Markierung anzubringen. Dann
sollte das Gerät zur Reparatur an ein vom Hersteller autorisierte Werkstatt
geschickt werden.
• es einen Sturz aufgefangen hat, sollte es vorläufig aus dem Verkehr gezogen
werden und einer qualifizierten Person zu einer weiteren Überprüfung vorgelegt
werden.
Arbeiten Sie niemals oberhalb des Auffanggerätes oder unterhalb eines Ankerpunktes.
Das Höhensicherungsgerät muss sich mindestens zwei Meter über dem Arbeitsplatz der
Person befinden, die am Rücken, am Brustbein oder am zentralen Anseilpunkt am Gurt
befestigt ist.
Der Ankerpunkt muss frei von Hindernissen sein, die das reibungslose Funktionieren der
Auffangvorrichtung gefährden könnten.
Die Auswahl und Festlegung des Ankerpunktes liegt in der Verantwortung des Bauleiters
oder der Fachfirma.
Installieren Sie den Ankerpunkt, wie in Abschnitt X beschrieben.
Verbinden Sie das Höhensicherungsgerät mit einem Ankerpunkt mit einem
Verbindungsmittel, das der europäischen Norm EN 362 entspricht, oder mit einer Schlinge
oder einem Gurt, die den europäischen Normen entsprechen, oder alternativ mit einem
Stahlseil, das eine Mindestbruchlast von 2000 kg aufweist.
XII.
Anleitung für die Verbindung von Gurt und Sicherungssystem
Achten Sie immer darauf, dass das Höhensicherungsgerät RODEOSTOP B100 am
Rücken-, Brust- oder zentralen Anseilpunkt am Gurt verbunden wird.
IX.
X.
Anforderung der Ankerpunkte
XI.
Anleitung für den Anschlag am Ankerpunkt
Ablegereife