4.
SICHERHEITSHINWEISE
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Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten, sowie das Transportieren der Maschine nur bei ab-
geschaltetem Antrieb und stillstehendem Werkzeug vorneh-
men. Bei Funktionsstörung ist grundsätzlich der Antrieb
abzuschalten.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur,
Störung und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschlie-
ßen und Beschädigungen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen die
Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instand gesetzt
werden, die mit dem Gerät vertraut und über die Gefahren unter-
richtet worden sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln, sind ein-
zuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Kreissägemaschinen be-
schäftigt werden. Zulässig ist es jedoch, Personen über 16 Jahren
derartige Tätigkeiten zu übertragen, soweit dies zur Erreichung eines
Ausbildungszieles erforderlich und der Schutz durch die Aufsicht eines
Fachkundigen gewährleistet ist. Der Arbeitsplatz muss so beschaffen
sein und so erhalten werden, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Der Arbeitsbereich ist von Hindernissen (Stolperstellen) frei zu halten.
Schlüpfrige und glatte Stellen sind abzustumpfen, wozu Sägemehl und
Holzasche ungeeignet sind.
Die Maschine muss einen sicheren Standplatz aufweisen.
Achten Sie darauf, dass sich im Bereich der Maschine keine Personen
aufhalten, die die Gefahren der Maschine nicht kennen oder nicht ein-
schätzen können (z.B. Kinder).
Am Arbeitsplatz ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
Ein scharf geschliffenes Sägeblatt erhöht die Arbeitsleistung und
vermindert die Rückschlaggefahr. Grate und Absätze am Zahnkranz
sind zu entfernen.
Beschädigte und/oder formveränderte Sägeblätter dürfen wegen de-
ren Bruchgefahr nicht verwendet werden.
Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft ausgeführt werden.
Beim Bedienen der Maschine ist das Tragen von Schallschutzmitteln
(Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapsel) und Augenschutz (Schutz-
brille) erforderlich.
Zum Arbeiten ist ein ebener und trittfester Bereich mit ausreichen-
der Bewegungsfreiheit erforderlich.