Der verdeckte Transportschaden muss spätestens nach zwei Tagen
gemeldet werden, dass heißt, dass in diesem Zeitraum Ihre angelie-
ferte Ware überprüft sein muss. Meldungen danach bringen in der Re-
gel nichts.
Vermerken Sie auf den Frachtpapieren, wenn Sie einen verdeckten
Schaden vermuten, in jedem Fall: „Die Warenannahme erfolgt
unter Vorbehalt eines verdeckten Transportschadens".
Versicherungen der Spediteure reagieren oftmals sehr misstrauisch
und verweigern Ersatzleistungen. Versuchen Sie deshalb, die Schäden
eindeutig nachzuweisen (eventuell Foto).
Haben Sie für Vorstehendes Verständnis.
Wir danken für Ihre Mitarbeit.
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