11.3 Gefahrenabwehr Holzstaub
Die Kreissägen sind nur für die Verwendung im Freien zugelassen.
Restrisiko: Werden die Kreissägen in geschlossenen Räumen ver-
wendet, kann es zu Gesundheitsbeein trächtigungen durch Holzstaub
kommen.
12. GEWÄHRLEISTUNG
Auf das Gerät wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegeben. Auf-
tretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Montagefehler
zurückzuführen sind, müssen unverzüglich dem Verkäufer angezeigt
werden. Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei Inan-
spruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Rechnung und
Kassenbon erbracht werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen
hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß,
Temperatur-, Witterungseinfl üsse sowie durch Defekte infolge mangel-
haften Anschlusses, Aufstellung, Bedienung, Schmierung oder Gewalt
entstanden sind.
Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete, missbräuchliche Ver-
wendung der Maschine z.B. unsachgemäße Änderungen oder eigen-
verantwortliche Instandsetzungsarbeiten des Eigentümers oder von
Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Maschinenüberlastung keinerlei
Gewährleistung übernommen.
Verschleißteile mit ohnehin eingeschränkter Lebensdauer (z.B. Keilrie-
men, Werkzeuge, Sägeblätter und andere Hilfsmittel), sowie die Ver-
richtung aller Einstell- und Justierarbeiten sind vollständig von der Ge-
währleistung ausgeschlossen.
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