8. AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG
Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer-
den soll, muss sie deaktiviert und de mon tiert werden, d. h. sie muss
in einen Zustand ge bracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe-
c ke, für die sie konstruiert wur de, eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe
der Ma schi ne im Auge behalten. Diese Stoffe können eventuell in ei-
nem Recyclingprozess wie der ver wen det werden.
Die Herstellerfi rma lehnt jede Verantwortung für eventuelle Personen-
oder Sach schä den ab, die durch die Wiederverwendung von Maschi-
nenteilen entstehen, wenn diese Teile für einen anderen als den ur-
sprüng li chen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss von dafür
aus ge bil de tem Per so nal durchgeführt werden.
• Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren und die Maschine in Ein-
zelteile zerlegen
• Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen abgeben
• Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahmestelle von
Gummiteilen bringen
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der beweglichen Teile be-
steht kein wei te res Restrisiko.
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt
von der Maschine zu entsorgen.
Bei einem Brand an der elektrischen Anlage des Gerätes sind Lösch-
mittel zu verwenden, die hierfür zugelassen sind (z.B. Pulverlöscher).
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