1.9.3 Verhalten im Notfall
Es gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln und die Regeln zum
Verhalten im Notfall gemäß EN 12671: 2007 (D).
Im Notfall ist Folgendes zu tun:
•
Aufstellungsraum sofort lüften.
•
Schutzkleidung tragen (Schutzbrille, Schutzhandschuhe,
Atemschutzmaske und/oder umluftunabhängige Atemschutz-
geräte, Schutzschürze).
•
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:
– Bei Kontakt mit den Augen sofort mit reichlich Wasser min-
destens 15 Minuten lang spülen. Einen Arzt aufsuchen.
– Bei Kontakt mit der Haut sofort mit reichlich Wasser spülen.
Kontaminierte Kleidung entfernen.
– Bei Einatmen von Gas das Unfallopfer an die frische Luft
bringen. Tiefe Atmung vermeiden. Einen Arzt aufsuchen
(beschleunigter Puls ist zu beobachten, eine gefäßerwei-
ternde Behandlung kann notwendig sein).
•
Verschütten:
– Bei Kontakt mit der Kleidung diese entfernen und mit reich-
lich Wasser auswaschen. In Gebäuden verschüttete Che-
mikalien sind mit Wasser wegzuspülen.
•
Brandbekämpfung:
– Wässrige Lösungen mit Chlordioxid sind nicht direkt ent-
flammbar. Angrenzendes Feuer mit Wasser löschen,
vorzugsweise unter Einsatz einer Sprinkleranlage, um das
umgebende Gas zu verdünnen. Die Feuerwehr ist über die
installierte Produktionskapazität und die gelagerten gefähr-
lichen Ausgangsstoffe (Vorläufersubstanzen) zu informie-
ren, um Schutzmaßnahmen bezüglich möglicher Risiken
einzuleiten.
Not-Telefon-Nummern befinden sich im Abnahmebericht.
5