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Garantiebestimmungen - Vogel&Noot TerraFlex 300 Betriebsanleitung

Universalgrubber
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GARANTIEBESTIMMUNGEN

Wir übernehmen Garantie in nachstehendem Umfang:
* Umfang der Garantie:
Dem Erstkäufer wird eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Gebrauchs- und
Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes garantiert.
Die Garantie umfasst außerdem die Mängelbehebung für den Fall, dass Materialfehler,
Konstruktionsfehler oder Verarbeitungsfehler zu Schäden an den Liefergegenständen geführt haben.
* Dauer des Garantieanspruches:
Die Periode der Garantieleistung beginnt ab Lieferung des Liefergegenstandes. Sie beträgt:
a) 1 Jahr für Konstruktionsteile
b) Zukaufteile:
für von uns nicht selbst erzeugte Teile, z.B. Lager, übernehmen wir eine Garantie im Ausmaß der
uns gegenüber unserem Lieferanten zustehenden Garantieansprüche.
* Mängelbehebung:
Die Garantieleistung erfolgt in der Art, dass die Teile, die nachweislich infolge Material-, Konstruktions-
oder Verarbeitungsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, nach unserer Wahl
ausgebessert, oder nach ihrer frachtfreien Einsendung an unser Werk in Wartberg ersetzt werden. Für
den Nachweis der Mängel ist der Untersuchungsbefund unseres Werkes maßgebend. Eine
Mängelbehebung bleibt ohne Einfluss auf die Garantiefrist.
Alle weiteren Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung, sowie auf Ersatz der
mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden bleiben ausgeschlossen.
* Garantieausschluss:
Von der Garantieleistung sind ausgeschlossen:
a) Verschleißteile bezüglich ihres natürlichen Verschleißes
b) Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit, Überbeanspruchung, sowie unsachgemäße Behandlung
zurückzuführen sind.
* Erlöschen der Garantie:
a) Wenn die Garantieansprüche, die sich auf falsche oder unvollständige Lieferung oder auf andere
offene Mängel bezieht, nicht innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich in unserem Werk
angezeigt werden.
b) Wenn die Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) nicht
befolgt werden.
c) Bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte.
d) Wenn der Liefergegenstand ohne vorherige Genehmigung durch uns, vom Besteller oder von
dritter Seite verändert wurde, oder ohne Genehmigung durch uns Ausbesserungsarbeiten
vorgenommen wurden.
e) Im Falle einer Weiterveräußerung des Liefergegenstandes innerhalb der Garantiezeit.
f) Wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder sonst ihm obliegende Verpflichtungen nicht erfüllt.
g) Bei
Verwendung
Zusatzwerkzeugen oder Nachlaufgeräten.
h) Wenn die Garantiekarte nicht unmittelbar nach Kaufabschluss zurückgesandt wird oder
unvollständig ausgefüllt ist.
oder
Montage
von
Fremdteilen
oder
von
27
uns
nicht
empfohlenen

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