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Garantiebestimmungen - Vogel&Noot F2 220 Betriebsanleitung

Scheibengrubber

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GARANTIEBESTIMMUNGEN
Wa übemehmen Garantie in nachstehendem Um|ane:
* Umfanq der Garantie:
Dem Erstkáufer wird eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Gebrauchs. und Funktionsfáhigkeit
des Liefergegenstandes garantiert.
Die Garantie umfa8t auBerdem die Miingelbehebung ftir den Fall, daB Materialfehler, Konstuktionsfehler oder
Verarbeinmgsfehler zu Scháden an den Lieíerg:genstánden geffibrt haben.
* Dauer des Garantieampruches:
Die Periode der Garantieleistung beginnt ab Líeferung des Liefergegenstandes. sie betrágt:
a) 1 Jahr ffir Konstruktionsteíle
b) Zukaufteile:
fflr von uns nicht selbst erzeugte Teile, z-B. LageÍ, übemehmen wir eine Garantie im Ausma6 der uns
gegenüber unserem Lieferanten zustehenden Garantieanspruchen.
* Máneelbehebune:
Die Garantieleistung erfolg in der Art, daB die Teile, die nachweislich infolge Material-, Konstruktions- oder
Verarbeitungsfehler schadhaft oder unbrauchbar gewerden sind nach unserer Wahl ausgebessert, oder nach
ihrer frachtfreien Einsendrmg an unser Werk in Wartberg ersetzt werden. Fiir den Nachweis der Miingel ist der
Untersuchungsbefimd unseres Werkes maBgebend. Eine Mitrrgelbehebung bleibt obne EiníuB aufdie Garantieast'
Alle weiteren Anspfuche auf Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung, sowie auf Ersatz der mittelbaren oder
unmittelbaÍen Folgescháden bleiben ausgeschlossen.
iGaranlliqausschlu6:
Von der Garantieleistung sind ausgescblossen:
a) verschleiBteile bezüglich ihrcs nattlrlichen YerschleiBes
b) Beschádigungen, die auf Fahllássigkei!
Überbeanspruchung, sowie unsachgemáRe Behandlung
zurtlckzufuhren sind.
* Erlöschen der Garantie:
a) wenn die Garantieanspriiche, die sich auf falsche oder unvollst.indige Lieíerung oder auí andere offene
Miingel bezieht, nicht innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich in unserem Werk angezeigt wird.
b) wenn die Vonchriften über die Behandlung des Liefergegenstandes (BetÍiebsanleitung) nicht befolgt
werden.
c) Bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte.
d) Wenn der Liefergegenstand ohne vorherige Genehmigung durch uns, vom Besteller oder von dritter Seite
veralndert wurde, oder ohne Genehmigung durch uns Ausbesserungsarbeiten vorgenommen wurden.
e) Im Falle einer WeiterveráuBerung des Liefergegenstandes innerhalb der Garantiezeit.
D wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerát oder sonst ihm obliegende Ve1pflichtungen nicht erffillt.
g) Bei Verwendung oder Montage von Fremdteilen oder von uns nicht empfohlenen Zusatzwerkzeugen oder
Nachlaufgeráten.
h) wenn die Garantiekarte nicht unmittelb nach KaufabschluB zuriicksesandt wird oder unvollstándis
ausEeftillt ist.

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Diese Anleitung auch für:

F2 380 hF2 470 hF2 380F2 300F2 260