7. Funktionskontrolle
Das Gerät muss vor jedem Gebrauch und nach jeder
Demontage, mindestens aber alle 6 Monate, einer
Funktionskontrolle durch den Anwender unterzogen
werden.
Hinweis
Für die Funktionskontrolle des
MEDUMAT Standard a müssen Sie den Beatmungs-
schlauch und das Patientenventil anschließen.
Wenn Sie bei der Funktionskontrolle Fehler oder Ab-
weichungen von den vorgegebenen Werten feststel-
len, dürfen Sie MEDUMAT Standard a nicht
einsetzen.
Versuchen Sie zunächst, den Fehler mit Hilfe der In-
formationen in Kapitel „8. Störungen und deren Be-
seitigung" auf Seite 53 zu beheben. Sollte dies nicht
möglich sein, lassen Sie das Gerät durch den Herstel-
ler Weinmann oder durch von diesem ausdrücklich
autorisiertes Fachpersonal instandsetzen.
Zu einer vollständigen Funktionskontrolle gehören:
•
„7.2 Prüfen der Dichtigkeit des Systems" auf
Seite 45
•
„7.4 Prüfen des Atemminutenvolumens" auf
Seite 47
•
„Prüfen des Atemzugvolumens" auf Seite 47
•
„7.5 Prüfen des maximalen Beatmungsdruckes"
auf Seite 49
•
„7.6 Prüfen der assistierten Beatmung" auf
Seite 50
•
„7.7 Prüfen der Alarme" auf Seite 51
Wir empfehlen, grundsätzlich vorrätig zu halten:
Funktionskontrolle
DE
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