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Funktionskontrolle - Weinmann MEDUMAT Standard a Gebrauchsanweisung

Beatmungsgerät
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7. Funktionskontrolle

Das Gerät muss vor jedem Gebrauch und nach jeder
Demontage, mindestens aber alle 6 Monate, einer
Funktionskontrolle durch den Anwender unterzogen
werden.
Hinweis
Für die Funktionskontrolle des
MEDUMAT Standard a müssen Sie den Beatmungs-
schlauch und das Patientenventil anschließen.
Wenn Sie bei der Funktionskontrolle Fehler oder Ab-
weichungen von den vorgegebenen Werten feststel-
len, dürfen Sie MEDUMAT Standard a nicht
einsetzen.
Versuchen Sie zunächst, den Fehler mit Hilfe der In-
formationen in Kapitel „8. Störungen und deren Be-
seitigung" auf Seite 53 zu beheben. Sollte dies nicht
möglich sein, lassen Sie das Gerät durch den Herstel-
ler Weinmann oder durch von diesem ausdrücklich
autorisiertes Fachpersonal instandsetzen.
Zu einer vollständigen Funktionskontrolle gehören:
„7.2 Prüfen der Dichtigkeit des Systems" auf
Seite 45
„7.4 Prüfen des Atemminutenvolumens" auf
Seite 47
„Prüfen des Atemzugvolumens" auf Seite 47
„7.5 Prüfen des maximalen Beatmungsdruckes"
auf Seite 49
„7.6 Prüfen der assistierten Beatmung" auf
Seite 50
„7.7 Prüfen der Alarme" auf Seite 51
Wir empfehlen, grundsätzlich vorrätig zu halten:
Funktionskontrolle
DE
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