Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Schutz Des Gebäudes - Brunner B9 Aufbauanleitung

Kompakt-kessel
Inhaltsverzeichnis
2.5
SCHUTZ DES GEBÄUDES
Alle an die Heizkammer angrenzenden Gebäudeflächen und –wände (Anbauflächen) müssen Sie gegen un-
zulässige Erwärmung schützen. Brandschutz und Statik beachten. Aus statischer Sicht können die zulässi-
gen Temperaturen unter denen der Brandschutzanforderung liegen.
An Anbauwänden dürfen keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten (Brandschutzanforderung). Glei-
ches gilt für Einbaumöbel. Die erforderlichen Dämm-Maßnahmen sind von der Art und Ausführung der Ge-
bäudefläche abhängig. Die Tragfähigkeit der Aufstellfläche prüfen, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen
zur Lastverteilung vorsehen.
Wärmedämmung
Wärmedämmschichten (32/44/46/54) müssen Sie fugenlos und überlappend ausführen. Die Ausführung
muss sauber und abriebfest sein. Die planmäßige Lage muss dauerhaft sichergestellt sein. Dämmschichten
aus nicht abriebfesten Material müssen Sie entsprechend (z.B. mit Stahlblech) verkleiden. Sie dürfen nur zu-
gelassene Dämmstoffe verwenden (siehe "Zugelassene Wärmedämmstoffe"). Die in den Technischen Daten
angegebenen Dämmstärken zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen gelten nur für Bauteile mit ei-
nem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) ≥ 0,4W/m²K. Bei einem U-Wert < 0,4W/m²K müssen Sie zu-
sätzliche Wärmedämmmaßnahmen vorsehen (siehe DIN 18896:2013-12).
Schutz der Gebäudewand
Bei den Gebäudewänden unterscheidet man in "zu schützende Wand" und "sonstige Wand".Bei zu schüt-
zenden Wänden müssen Sie die Wärmedämmschicht (32) und eine Vormauerung (33) einbauen. Die Vor-
mauerung muß bis zur Decken-Dämmschicht oder bis zur Verkleidung errichtet werden und mindestens 20
cm über das Verbindungsstück (39) hinausragen.
- zu schützende Wände sind Wände aus brennbaren Baustoffen oder die brennbare Baustoffe beinhalten
und alle Wände bei denen auf der der Feuerstätte abgewandten Seite brennbare Gegenstände angeordnet
sind ( z.B. Einbaumöbel, Holzvertäfelung).
- sonstige Wand (35), dazu zählen: Wände aus mineralischen Baustoffen wie Gasbeton, Ziegel, Kalksand-
stein usw. dicker als 10 cm. Bei sonstigen Wänden ist die Dämmschicht (32) ausreichend, eine Vormaue-
rung (33) ist nicht notwendig.
Schutz der Decke über der Feuerstätte
Reicht die Verkleidung eines Kamineinsatzes bis zur Gebäudedecke (43), so schützen Sie diese mit einer
ausreichend dicken Dämmschicht (44) wenn es sich um eine Decke aus brennbaren Baustoffen oder um tra-
gende Elemente handelt.
Schutz des Aufstellbodens
Beachten Sie die Masse der gesamten Ofenanlage. Sollte die Deckenlast nicht ausreichen, sehen Sie geeig-
nete Maßnahmen zur Lastverteilung vor.
Nischen für Brennstofflagerung
Die Oberflächentemperatur der Verkleidung darf in Nischen für die Brennstofflagerung 85 °C nicht über-
schreiten. Gewährleisten Sie dies durch geeignete Wandausführung oder Dämmung.
14
Aufbauanleitung Kompakt-Kessel (1.2)
© 2025 Brunner GmbH
Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis