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Einbaumöglichkeiten; Garantiebedingungen - JUNO JCK 4210 Benutzerinformation

Glaskeramikkochfeld
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Einbaumöglichkeiten
Auf dem Grundmöbel mit Tür
Bei der Herstellung des Möbels müssen einige
Maßnahmen getroffen werden, um während des
Betriebes versehentliche Kontakte mit der Unterseite der
Kochmulde zu vermeiden.
Die empfohlene Lösung zur Vermeidung dieses Risikos
wird in Figur dargestellt.
Die unter die Kochmulde eingeschobene Platte muß
leicht ausbaubar sein, um das Fixieren und Entfernen
der Kochmulde im Bedarfsfall durch Kundendienst
möglich zu machen.
Zwischen dieser Platte und dem Geräteboden muß ein
Abstand von mind. 20 mm. vorhanden sein.
Das Gerät ist mit den beiliegenden Haltevorrichtungen
zuverlässig in der Arbeitsplatte zubefestigen.

Garantiebedingungen

Deutschland
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer (Händler) in
Deutschland im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht
eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Ver-braucher also zusätzliche Rechte ein. Dies vorausgeschickt, leisten
wir, AEG Hausgeräte GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den Zeitraum von 24 Monaten
ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1.Mit dieser Garantie haften wir dafür, daß dieses neu hergestellte Gerät im Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den
Verbraucher die in unserer Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften auf-weist. Ein Mangel liegt
nur dann vor, wenn der Wert oder die Ge-brauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel
nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher nachzuweisen, daß das Gerät
bereits im Überga-bezeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht
vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbe-achtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.
2.Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Un-ternehmer in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen
auch in Deutschland erbracht werden können. Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach dessen Kenntnis
ange-zeigt werden.
3.Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen;
die zu diesem Zweck er-forderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden
von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher
nicht eingeräumt.
4.Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der für den Endabnehmer kostengünstigen
Rufnummer 0180 322 66 22* die nächstgelegene Kundendienststelle zu benachrichtigen, von der Ort, Art und Weise
der Garantieleistungen festgelegt werden. Nachbesse-rungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst
in unse-rer Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5.Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neube-ginn der Garantiezeit für dieses Gerät;
ausgewechselte Teile gehen in un-ser Eigentum über.
6.Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom
Händler an den Verbraucher, der durch Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät
gewerblich oder - bei Waschgeräten und Wäsche-trocknern - in Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt die Verjäh-
rungsfrist sechs (6) Monate.
AEG Hausgeräte GmbH
Markenvertrieb Juno
Muggenhofer Straße 135
D-90429 Nürnberg
* Deutsche Telekom
EUR 0,09 / Minute
Stand Jan. 2002
a
FO 0957
a) entfernbare Platte
Abb. 5
9

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