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von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro-
und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei
der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu
drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als
Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und
Versandflächen.
Datenschutzhinweis
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät
personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für
deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es
zurückgeben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten
Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen
Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie
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