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Fahrzeugwartung
Abschleppöse bis zum Anschlag in
waagerechter Stellung einschrauben.
Abschleppseil - besser Abschlepp‐
stange - an der Abschleppöse befes‐
tigen.
Die Abschleppöse darf nur zum Ab‐
schleppen und nicht zum Bergen des
Fahrzeugs verwendet werden.
Zündung einschalten, um die Lenk‐
radsperre zu lösen und Bremsleuch‐
ten, Hupe und Scheibenwischer be‐
tätigen zu können.
Getriebe in Leerlaufstellung.
Die Warnblinker an beiden Fahrzeu‐
gen einschalten.
Achtung
Langsam fahren. Nicht ruckartig
fahren. Unzulässig hohe Zug‐
kräfte können das Fahrzeug be‐
schädigen.
Bei ausgeschaltetem Motor sind für
das Bremsen und Lenken bedeutend
höhere Kräfte erforderlich.
Umluftsystem einschalten und Fens‐
ter schließen, damit die Abgase des
schleppenden Fahrzeugs nicht ein‐
dringen können.
Fahrzeuge mit Schaltgetriebe und All‐
radantrieb: Wenn das Fahrzeug mit
allen vier Rädern auf der Fahrbahn
abgeschleppt wird, gibt es keine tech‐
nischen Einschränkungen hinsicht‐
lich Geschwindigkeit und Entfernung.
Wenn nur eine Achse angehoben
wurde, beträgt die zulässige Höchst‐
geschwindigkeit 50 km/h. Es gibt
keine Entfernungsbeschränkung.
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
und Vorderradantrieb: Das Fahrzeug
muss mit der Front in Fahrtrichtung
abgeschleppt werden, darf nicht
schneller als mit 80 km/h und nicht
weiter als 100 km geschleppt werden.
In allen anderen Fällen und bei de‐
fektem Getriebe muss die Vorder‐
achse angehoben werden.
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
und Allradantrieb: Das Fahrzeug
muss nach vorne schauend abge‐
schleppt werden. Wenn das Fahr‐
zeug mit allen vier Rädern auf der
Fahrbahn abgeschleppt wird, darf es
nicht schneller als 50 km/h und nicht
weiter als 50 km gezogen werden.
Wenn die Vorderachse angehoben
wurde, beträgt die zulässige Höchst‐
geschwindigkeit 50 km/h. Es gibt
keine Entfernungsbeschränkung.
Hilfe einer Werkstatt in Anspruch neh‐
men.
Nach dem Abschleppen Abschlepp‐
öse losschrauben.