Entsorgung RSV-D / -G und -P
Gasgenerator
16
Entsorgung RSV-D / -G und -P
16.1
Entsorgung
16.2
Gasgenerator
120
Das Produkt muss nach lokal geltenden Entsorgungsvorschriften
einem dafür spezialisierten Unternehmen übergeben werden, wel-
ches in der Lage ist, die Werkstoffe einer getrennten Wiederver-
wertung zukommen zu lassen. Ein Exemplar der Betriebsanleitung
muss dem Entsorger übergeben werden. Der Hersteller übernimmt
keine Haftung für Schäden an Personen, Material und Umwelt, die
durch unsachgemässe Entsorgung des Produkts entstehen.
GEFAHR!
Nicht gezündete Gasgeneratoren
Gasgeneratoren, welche nicht gezündet wurden,
müssen durch ein autorisiertes Unternehmen
entsorgt werden. Sollten Sie dazu Fragen haben,
kontaktieren Sie uns bitte unter info@rico.ch.
Gezündete Gasgeneratoren
Gasgeneratoren, welche gezündet wurden,
können einer gewöhnlichen Metallverwertungsan-
lage zugeführt werden.
Explosionsschutzschieber RSV
21.07.2022