2.3 Bestimmungsgemässe Verwendung
Betreffend dem Einsatz des RSV
mit einem Gas/Luft-Staubgemisch
sind folgende Punkte zu berück-
sichtigen:
21.07.2022
Dokumentation Wartung
Jede Tätigkeit am Explosionsschutzschieber soll
im RICO Service App unter www.service.rico.ch
zwecks Rückverfolgbarkeit dokumentiert bzw. ein-
getragen werden.
Der Schieber wird in Rohrleitungen eingebaut. Der Schieber darf
nicht an einem Rohrende montiert werden. Es muss nach dem
Schieber ein Rohrstück folgen (Verletzungsgefahr durch mögliches
reingreiffen). Die bestimmungsgemässe Verwendung ist sicherzu-
stellen. Bei ungeeigneter, unsachgemässer oder bestimmungswid-
riger Verwendung, fehlerhafter Montage oder Instandhaltung, Miss-
achtung von Qualitätssicherungsmassnahmen, Nichteinhaltung der
Betriebs- oder Wartungsvorschriften durch den Besteller oder
Dritte, sowie für natürlichen Verschleiss, ungeeignete Betriebs-
mittel, Austauschwerkstoffe, firmenfremde Ersatzteile, mangelhafte
Medienanschlüsse, chemische, elektrochemische, elektrische,
sowie thermische Einflüsse übernimmt der Hersteller keine
Gewähr, sofern diese nicht von ihm zu verantworten sind. Die Ver-
träglichkeit des Dichtmaterials zum Medium und die Einsatz sowie
Umgebungstemperatur muss zwingend durch den Käufer überprüft
werden. Im Zweifelsfall ist die Auftragsbestätigung von RICO
massgebend.
Der RSV-D ist für den Einsatz in Leitungen konstruiert, durch die
ausschliesslich ein Staub Luft Gemisch strömt und ein Unter-
druck vorhanden ist.
Der RSV-G bzw. RSV-P ist für den Einsatz in Leitungen konstruiert,
durch die Staub / Gas und hybride Gemische strömt und ein
Unterdruck sowie maximal ein Überdruck von < 0.5 bar vorhanden
ist.
In Verbindung mit dem Inliner sind Drücke bis 6 bar zulässig,
jedoch nicht in Verbindung mit pneumatischer Förderung (abra-
siver Verschleiss des Inliners). Eine punktuelle Druckbeaufschla-
gung bspw. mit einem Hochdruckreiniger ist hiervon ausge-
schlossen.
Andere Anwendungen sind nur nach Abklärung
und mit ausdrücklicher Genehmigung des Herstel-
lers zulässig.
Der mechanische Schliessprozess darf zu keiner Zeit behindert
n
werden. Speziell zu beachten sind Beeinträchtigungen durch
Anbackungen als Folge von Kondensat in Kombination mit
Staub. Die Luft muss daher trocken sein.
Explosionsschutzschieber RSV
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bestimmungsgemässe Verwendung
11