6.3.8 RECYCLEN
HINWEIS
Aus beschädigten Batterien kann Elektrolyt austreten oder brennbares Gas entstehen.
Falls eine beschädigte Batterie recycelt werden muss, befolgen Sie die örtlichen Recyclingvorschriften (d.h. die
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 der Europäischen Union) und verwenden Sie die besten verfügbaren Techniken, um
ein effizientes Recycling zu erreichen.
I-LiSV3-DE250725
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