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D-Link DIR-635 Benutzerhandbuch Seite 119

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Anhang E – Garantie
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Garantieumfang - Software:
D-Link garantiert, dass die Softwarebestandteile des Produkts („Software") in ihrer Funktionalität den Spezifikationen in der mitgelieferten
Dokumentation entsprechen. Diese Garantie gilt ab dem ursprünglichen Erwerbsdatum der Software neunzig (90) Tage lang
(„Softwaregarantiezeitraum"), sofern die Software auf geeigneter Hardware installiert und gemäß Dokumentation betrieben wurde. D-Link
garantiert ferner, dass während des Softwaregarantiezeitraums die Magnetdatenträger, auf denen die Software ausgeliefert wurde, keine
physikalischen Defekte aufweisen. D-Link und seine Lieferanten sind durch diese begrenzte Garantie ausschließlich dazu verpflichtet,
Software, die den Spezifikationen nicht entspricht (oder sich auf einem defekten Träger befindet), durch spezifikationsgemäße Software zu
ersetzen oder den Anteil der Software am aktuellen Kaufpreis für das Produkt zurückzuerstatten. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart,
erhält nur der ursprüngliche Lizenznehmer Austausch-Software, und zwar zu den für D-Link-Software üblichen Lizenzbedingungen. Auf
ausgetauschte Software wird Garantie gewährt für die Restzeit des ursprünglichen Garantiezeitraums, und die ausgetauschte Software
unterliegt denselben Ausschlüssen und Beschränkungen. Wenn die Funktionalität der Software nicht mit den Spezifikationen in
Entsprechung gebracht werden kann, oder wenn D-Link den Austausch der nicht-spezifikationsgemäßen Software für unpraktisch hält,
wird jedem ursprünglichen Lizenznehmer gegen Rückgabe der Software (inkl. aller Kopien) der Kaufpreis durch D-Link erstattet. Bei einer
solchen Erstattung erlischt die Lizenz für die Software.
Garantieausschlüsse:
Die hierdurch beschriebene begrenzte Garantie für Hardware- und Softwarebestandteile von D-Link-Produkten gilt nicht für Produkte, die
durch Räumungsverkäufe, Konkursverwertungen und andere Verkäufe erworben werden, bei denen D-Link, die Verkäufer oder die
Konkursverwalter ausdrücklich ihre Garantieverpflichtung für das Produkt ausschließen. In diesen Fällen wird das Produkt „wie besehen"
und ohne jegliche Garantie verkauft, sofern unter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben wird.
So machen Sie einen Anspruch geltend:
Der Kunde muss das Produkt bei der ursprünglichen Verkaufstelle auf Grundlage deren Rückgabevereinbarung zurückgeben. Falls die
Rückgabefrist abgelaufen ist und auf das Produkt immer noch Garantieanspruch besteht, muss der Kunde seinen Anspruch bei D-Link wie
folgt geltend machen:
• Um seinen Anspruch geltend zu machen, muss der Käufer den Hardwaredefekt oder die Softwaremängel ausreichend
detailliert beschreiben, so dass D-Link den Anspruch überprüfen kann, und den Kauf des Produkts nachweisen können
(z. B. durch datierte Rechnung), wenn das Produkt nicht registriert ist.
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