sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb
eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von
mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher
bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb
eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen
der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten. Entnehmen Sie
vor der Entsorgung des Produkts sämtliche Batterien und Akkus
sowie alle Lampen (sofern enthalten), die zerstörungsfrei entnommen
werden können. Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät
personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
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