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Einleitung; Anforderungen An Den Bediener; Verbote Für Den Betreiber; Verpflichtung Des Betreibers - Robland Rz 640 Gebrauchs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis
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1. EINLEITUNG

1.1 DEFINITION DES BETREIBERS
Gemäß der Richtlinie 98/37/EG vom 23. Juli 1998 (in Italien durch Präsidialdekret 459 vom 24. Juli 1996 umgesetzt), Anhang I, Grundlegende
Sicherheitsanforderung 1.1.1, bedeutet der Begriff „Bediener" in diesem Handbuch:
Die Person oder Personen, die mit der Installation, Bedienung, Regelung, Wartung, Reinigung, Reparatur und dem Transport der Maschine
beauftragt sind

1.1.1 ANFORDERUNGEN AN DEN BEDIENER

Der Bediener muss eine körperlich intakte Person sein, die über seine geistigen Fähigkeiten verfügt und für die er verantwortlich ist
welche Gefahren durch den Umgang mit Maschinen entstehen können.
Vor der Durchführung jeglicher Arbeiten muss der Arbeitgeber den Bediener ausreichend informieren und schulen
gemäß der Richtlinie 89/391/EG (umgesetzt in Italien durch Gesetzesdekret 626/94, Artikel 21 und 22). Der Betreiber in
Personen, die sich in einem nicht optimalen psychophysischen Zustand befinden, dürfen keinerlei Operationen mit der Maschine durchführen
1.1.2 VERBOTE FÜR DEN BETREIBER
Um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist der Gesundheitszustand des mit der Bedienung der Maschine beauftragten Bedieners von
großer Bedeutung. Es wird als von grundlegender Bedeutung erachtet, hervorzuheben, dass der Bediener, der sich nicht in einem
einwandfreien psychophysischen Zustand befindet, nicht nur sich selbst, sondern auch Personen, Tieren oder materiellen Gütern, die sich
im Arbeitsbereich aufhalten, schwere Schäden zufügen kann. Der mit der Bedienung der Maschine beauftragte Bediener darf keine
Substanzen einnehmen, die die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können (wie z. B. Medikamente, Alkohol,
Betäubungsmittel usw.). Wenn ein Betreiber aus irgendeinem Grund dies tun sollte, auf jeden Fall
Wenn er während dieser Zeit Substanzen einnimmt, die seine psycho-physischen Fähigkeiten beeinträchtigen, muss er unverzüglich den
Sicherheitsbeauftragten des Werks (oder der Baustelle) informieren, der für seine vorübergehende Entlassung von dieser Aufgabe sorgen wird. Dem
gesamten Suspendierungs- und Rehabilitationsverfahren muss eine angemessene medizinische Dokumentation folgen. Der Betreiber
Es ist nicht gestattet, dass sich unbefugte Personen während des Betriebs der Maschine nähern, und muss verhindern, dass unbefugte Personen die
Maschine benutzen. Die Nutzung der Maschine wird Bedienern ab einem Mindestalter von 18 Jahren empfohlen. Der Bediener muss für die an der
Maschine auszuführenden Arbeiten geeignete Kleidung tragen.

1.2 VERPFLICHTUNG DES BETREIBERS

Richtlinie Nr. 391 des Rates vom 12. Juni 1989 (umgesetzt in Italien mit Gesetzesdekret Nr. 626 vom 19
September 1994) über die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Bediener bei
der Arbeit legt die grundlegenden Kriterien fest, die das Verhalten der Bediener selbst regeln, um Unfälle zu verhindern. Insbesondere
Artikel 13, eingefügt in Abschnitt III der Richtlinie, legt die Pflichten der Betreiber fest und insbesondere:
Es ist die Pflicht jedes Arbeitnehmers, entsprechend seiner Ausbildung und den erteilten Anweisungen angemessen für seine eigene
Sicherheit und Gesundheit sowie die anderer Personen zu sorgen, die von seinen Handlungen oder Unterlassungen am
Arbeitsplatz betroffen sein könnten.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen Arbeitnehmer entsprechend ihrer Ausbildung und den erteilten Anweisungen insbesondere:
Maschinen, Geräte, Werkzeuge, gefährliche Stoffe, Transportgeräte und andere Mittel korrekt verwenden;
die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Gebrauch
lege es wieder an seinen Platz;
die Sicherheitsvorrichtungen ihrer Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Anlagen und Gebäude nicht außer Betrieb zu setzen, zu verändern oder
eigenmächtig zu bewegen und diese Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß zu verwenden;
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