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12.4 ANSCHLUSS AN DAS SAUGSYSTEM
Das Späneabsaugsystem hat den Zweck, den korrekten Betrieb der Maschine und eine gute Qualität des verarbeiteten Produkts zu
gewährleisten. Aus diesen Gründen muss die Maschine immer an eine Absauganlage angeschlossen sein, die während der Verarbeitung
in Betrieb bleiben muss.
Das Saugsystem muss an die Saugdüse der auf der Werkbank montierten Rückhaube und an die Saugdüse an der Messerabdeckung angeschlossen
werden. Für eine gute Absaugung der Bearbeitungsrückstände (hauptsächlich Späne und Staub) empfiehlt es sich, bei der Dimensionierung des
Absaugsystems so vorzugehen, dass in Übereinstimmung mit den Absaugmündungen:
•
Geschwindigkeit von 20 m/s bei trockenem, hellem Holz (Luftfeuchtigkeit < 18 %)
Geschwindigkeit von 28 m/s bei schwerem nassem Holz (Luftfeuchtigkeit > 18 %)
Wir empfehlen die Verwendung eines Staubsaugers mit einer Durchflussmenge von mindestens 1400 m3/h.
BESEITIGUNG VON VERARBEITUNGSRÜCKSTÄNDEN
Die Beseitigung von Sägespänen und Bearbeitungsrückständen muss gemäß den geltenden Vorschriften des Landes erfolgen, in dem die Maschine
eingesetzt wird. Wir empfehlen Ihnen, sich bei den zuständigen Stellen im Land, in dem die Maschine eingesetzt wird, über die zu ergreifenden
Maßnahmen zu informieren.
Nehmen Sie die Absauganlage vor Beginn jeglicher Arbeiten in Betrieb, insbesondere beim Einsatz in geschlossenen Räumen.
Die Maschine wird ohne Saugsystem geliefert; Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, je nach Materialverwendung und
Arbeitshäufigkeit ein geeignetes System zu installieren, das die Staubkonzentration unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hält.
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