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7.2 UNBEABSICHTIGTER GEBRAUCH
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Nicht bestimmungsgemäße Verwendungen sind alle Verwendungen, die nicht ausdrücklich in den VERWENDUNGSZWECKEN angegeben sind, und insbesondere:
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die Maschine an andere als die vorgesehenen Energiequellen anschließen;
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Verwenden Sie die Maschine mit umgangenen oder entfernten Schutzvorrichtungen .
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die handelsüblichen Geräte für einen anderen als den vom Hersteller vorgesehenen Zweck verwenden;
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Besteigen Sie die Maschine oder Teile davon, um Arbeiten durchzuführen, die nicht mit Wartungsarbeiten usw. zusammenhängen. o
Verwenden Sie Hilfsmittel wie Leitern oder Laufstege , um vom Hersteller vorgesehene Wartungsarbeiten und
Nichtwartungsarbeiten durchzuführen.
Arbeitsprodukte, die aus anderen als den vorgeschriebenen Materialien hergestellt wurden und deren Abmessungseigenschaften
nicht in den unter „BESTIMMTE VERWENDUNG" angegebenen Bereichen liegen.
GEFAHR
Es ist verboten, die Maschine für einen anderen als den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
7.3 MATERIALIEN
Die Radialsäge wurde für die Bearbeitung der folgenden Materialien entwickelt und gebaut:
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Massivholz
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MDF
Spanplatten, Laminate, Melamin usw.
Die maximale Plattenstärke beträgt 100 mm (125 mm für Maschinen mit Messerabdeckung für D400-mm-Sägeblatt). Die
maximalen Abmessungen sind im Kapitel TECHNISCHE DATEN beschrieben.
Andere als die beschriebenen Materialien dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers verarbeitet werden:
insbesondere Materialien, die giftige oder gefährliche Stoffe für die Gesundheit und Sicherheit des Bedieners enthalten, Metalle
oder Stoffe, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschine beeinträchtigen können oder einen Brand oder eine Explosion
verursachen. Jegliche Veränderung ist ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers untersagt. Es ist verboten, die
Sicherheitsvorrichtungen zu manipulieren.
8. HANDHABUNG UND INSTALLATION
8.1 UMGEBUNGSBEDINGUNGEN FÜR STANDARDAUSFÜHRUNGSMASCHINEN
8.1.1 UMGEBUNGSART
Die Maschine wird in einer überdachten Umgebung bei regulierter Temperatur betrieben und ist nur begrenzt Staub und
Feuchtigkeit ausgesetzt. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, wird davon ausgegangen, dass die Maschine für
den regelmäßigen Betrieb unter den in den folgenden Punkten genannten Umgebungsbedingungen ausgelegt sein muss. Andere
als die vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen können zu Fehlfunktionen oder Ausfällen mit daraus resultierenden
Gefahrensituationen für Personen führen. Wenn die Umweltbedingungen sehr unterschiedlich sind, müssen die Mittel und
Merkmale der Konditionierung der Umwelt vereinbart werden.
8.1.2 TEMPERATUR
Mindestumgebungstemperatur 5°C
Maximale Umgebungstemperatur 40°C
8.1.3 ATMOSPHÄRISCHE BEDINGUNGEN
Die elektrische Ausrüstung kann unter atmosphärischen Bedingungen mit einer relativen Luftfeuchtigkeit
von weniger als 50 % bei einer Temperatur von 40 °C und 90 % bei einer Temperatur von weniger als 20 °C
(ohne Kondensation) ordnungsgemäß funktionieren.
8.1.4 BELEUCHTUNG
Die Maschine verfügt über keine eigene Beleuchtung. Das Beleuchtungssystem der Fabrik ist als wichtig für die Sicherheit der
Menschen und die Qualität der Arbeit anzusehen. Mindestbeleuchtungsstärke: um die korrekte Wahrnehmung von Symbolen
und Markierungen zu gewährleisten (ca. 300 Lux). Maximale Beleuchtungsstärke: um eine Blendung des Bedieners zu vermeiden.
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