LIEBER PILOT
Wir wünschen dir mit diesem Fluggerät viel Freude.
Die zulassung beschränkt sich auf die Modelle 122AI2F
(G015/97-4) und Monster (G025/00-6).
Um diesen trike seinen wert und seine Sicherheit zu
erhalten, bitten wir dich damit sorgsam umzugehen.
Jede Änderung an der Konstruktion ist unzulässig und
führt zum Erlöschen der Betreibserlaubnis sowie des
Versicherungsschutzes und der Garantie. Schäden
die auf Überschreiten der Betriebsgrenzen zurück-
zuführen sind,fallen ebenfalls nicht unter die
Gewährleistungspflicht.
ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BETRIEB VON
ULTRALEICHTFLUGZEUGEN
Dieses trike hat eine Musterzulassung des deutschen
Ultraleichtverbandes.
Der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen ist auf die Betriebs-
art "Ultraleichtfliegen" zugelassenen Fluggeländen
beschränkt. Ferner unterliegt der Betrieb der
jährlichen Nachprüfpflicht für Ultraleichtflugzeugen.
SKIP ONE
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MANUAL
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Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungschutz
Piloten von Ultraleichtflugzeugen müssen im Besitz
einer gültigen Lizenz für Ultraleichtflugzeuge der
jeweiligen Bauart (fußstartfähig, Trike oder dreiachs-
gesteuert) sein.
Beim Betrieb von ultraleichtflugzeugen sind weiterhin
die vorgeschriebenen technischen, metereologischen
und luftrechtlichen Bestimmungen und Beschränkungen
zu beachten. Alle Modifikationen am Fluggerät führen
zum Erlöschen der Betreibserlaubnis.
Bei Stöhrungen oder Überschreiten der Betriebsgrenzen
im Flug ist eine umfassende Prüfung sämtlicher
Bauteile durchzuführen.
Bestehen Zweifel an der Funktionstüchtigkeit einzelner
Bauteile, ist vor nächster Inbetriebnahme der Hersteller
zu kontaktieren.