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G A R A N T I E
Diese Garantiebedingungen gelten nur für die Länder
Österreich, Deutschland und der Schweiz. Für alle übrigen
Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs.
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der
Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim
RIKA Fach- bzw. Vertragshändler durch Rechnung und
Angabe von Kaufdatum, Modellnamen, Seriennummer
sowie Reklamationsgrund schriftlich geltend zu machen.

GARANTIE

5 Jahre auf den geschweißten Ofenkorpus. Dies betrifft
ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung sowie
die kostenlose Ersatzlieferung. Arbeits- und Wegzeiten
werden durch die Herstellergarantie nicht abgegolten.
Es dürfen ausschließlich nur vom Hersteller gelieferte
Originalteile verwendet werden. Bei Nichtbeachtung –
Garantieverlust!
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass das Gerät
sachgemäß laut den jeweils zum Zeitpunkt des Kaufda-
tums aktuellen Benutzer- und Inbetriebnahmeanleitungen
installiert und in Betrieb genommen wurde. Der Anschluss
muss durch einen für derartige Geräte ausgewiesenen
Fachmann erfolgen.
Alle etwaigen Kosten die dem Hersteller durch eine unge-
rechtfertigte Garantieinanspruchnahme entstehen, werden
dem Anspruchnehmer rückbelastet.
Ausgenommen sind VERSCHLEISSTEILE und feuerbe-
rührte Teile wie Glas, Lack, Oberflächenbeschichtungen
(z.B. Griffe, Blenden), Dichtungen, Brennmulden, Roste,
Zugplatten, Umlenkplatten, Feuerraumauskleidungen (z.B.
Schamotte),
Keramiken,
Zündelemente, Sensoren, Brennraumfühler und Tempera-
turwächter.
Ebenso ausgenommen sind Schäden, die durch Nichtbe-
achtung der Herstellervorschriften zum Betrieb des Gerä-
tes entstehen oder verursacht werden wie Überhitzung,
Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, unsachge-
mäßer Eingriff am Gerät oder der Abgasleitung, elektrische
Überspannung, ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter
bzw. ungenügender oder zu starker Kaminzug, Kondens-
wasser, nicht durchgeführte oder mangelhafte Wartung
bzw. Reinigung, Nichtbeachtung der jeweils geltenden
baurechtlichen Vorschriften, unsachgemäße Bedienung
vom Betreiber oder Dritten, Transport- und Händlingss-
chäden.
VON DER GARANTIE BLEIBEN GESETZLICHE GE-
WÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
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Natursteine,
Thermosteine,

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