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Gewährleistungen Und Bestimmungen Ausschliesslich Für Die Schweiz - Grundig SIXTY Handbuch

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G
EWÄHRLEISTUNGEN UND
S
CHWEIZ
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das SAGEMCOM Helpdesk wenden. Es muss ein
Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen. SAGEMCOM übernimmt
keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das SAGEMCOM Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEMCOM übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -vierundzwanzig- Monaten (3 -drei- Monate für
Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten für
Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEMCOM einen Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat, gemäß
dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden
durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die Adresse zurückschikken, die er vom Händler oder vom
SAGEMCOM Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Änderungen,
Notizen oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch
besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt, legt die SAGEMCOM-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als Referenz
für den Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt SAGEMCOM keinerlei implizite oder explizite Garantien, die
nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder
immaterielle Beschädigungen außerhalb des vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine zwingende
Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
SAGEMCOM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf:
• Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
- Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen
Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer,
- Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von SAGEMCOM
B
ESTIMMUNGEN AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE
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