1. Sicherheitshinweise und allgemeine Hinweise
Blitzschutz
Die Planung und Erstellung des Blitzschutzes gehört auf jeden Fall in die Hand von Experten.
Besonders zu beachten sind die Vorschriften:
DIN V VDE V 0185, 2002: Blitzschutz, Teil 2: Risiko-Management:
Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen.
DIN V VDE V 0185, 2002: Blitzschutz, Teil 3:
Schutz von baulichen Anlagen und Personen.
Haftungsausschluss
Gehrlicher Solar AG unterliegt nach Produkthaftungsgesetz keiner Haftung für Verluste, sonstige Vermö-
gensschäden, sonstige Sach- und/oder Personenschäden oder Kosten, die Ihnen oder Dritten, auch Ihren
Kunden, infolge einer nicht fachgerechten und damit nicht bestimmungsgemäßen Montage, Installation,
Inbetriebnahme, Verwendung bzw. Wartung entstehen. Nicht fachgerecht in diesem Sinn sind solche Tä-
tigkeiten z. B: dann, soweit sie die Vorgaben aus dieser Montage- und Wartungsanleitung nicht einhalten.
Nochmals empfehlen wir also im eigenen Interesse, diese Montage- und Wartungsanleitung einzuhalten.
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